Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Wettbewerbsnachteil Lieferkettengesetz?

von | 5. April 2024

Faire Arbeitsbedingungen, faire Preise für Bauern, nicht nur in Afrika oder Amerika, sondern auch hierzulande, weniger Ausbeutung und Kinderarbeit, weniger Umweltzerstörung – vor allem in Billiglohnländern – soll bzw. sollte es bringen, das Gesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft trat.

Handelte es sich beim sogenannte »Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz« oder kurz Lieferkettengesetz zunächst um ein rein deutsches Gesetz, wurde nun nach langem Hin und Her auch auf EU-Ebene nachgezogen. Insbesondere Die FDP-Minister Marco Buschmann und Christian Lindner sowie etliche Branchenverbände hatten sich gegen die Pläne aus Brüssel gestellt. Geholfen hat es letztendlich nicht, der entsprechende Gesetzentwurf wird so noch voraussichtlich vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden.

Dann müssen nun nicht mehr nur die deutschen, sondern auch alle anderen europäischen Unternehmen Verantwortung übernehmen und Sorge tragen, dass ihre Produkte frei von Menschenrechtsverletzung und Umweltzerstörung sind. Für inländische Betriebe wohl nur ein kleiner Trost. Dennoch ist der angenommene Entwurf weit weniger streng, als der ursprünglich Vorgesehene.

Mit der Abstimmung vom 15. März gelten künftig neue Richtwerte: Nun sind nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. € betroffen. Nicht wie ursprünglich geplant bereits Betriebe ab 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Mio. € im Jahr. Zudem wurde die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung abgeschwächt. Diese Schwellen gelten nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Doch nicht alle Stimmen sind negativ, viele Politiker von SPD und Grünen befürworteten das Vorhaben, man schaffe so faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa. Bisher sahen sich viele deutsche Firmen benachteiligt. Zumindest für kleinere Betriebe wird es nun hoffentlich etwas entspannter werden. Auch wenn die neuen Regeln lockerer sind, treffen sie doch meist große Unternehmen. Und gerade dort isind die Kritik und der Widerstand groß, insbesondere aufgrund des bürokratischen Aufwands. »Das Ergebnis ist kein Sieg für die Menschenrechte, sondern ein Sieg für die Bürokratie«, erklärte der Präsident des Außenhandelsverbandes BGA, Dirk Jandura. Gegner sehen zudem Nachteile für europäische Unternehmen, da die Regeln für bspw. chinesische oder indische Firmen nicht gelten.

Egal auf welcher Seite man nun steht, das Gesetz wird kommen. Hoffen wir einmal, dass der verwalterische Aufwand, der damit einhergeht, nicht ein weiterer Bremsklotz für die deutsche Wirtschaft wird – denn den braucht zuweilen sicher niemand.

Stefanie Nusser
Redaktion
Deutsche Molkerei Zeitung

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