Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Streit um die Gemeinsame Marktordnung

von | 16. Oktober 2025

Liebe Leserinnen und Leser,

der zukünftige Umgang mit der Gemeinsamen Marktordnung in der EU erhitzt aktuell die Gemüter. Nachdem das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg im Rahmen der Novellierung der Gemeinsamen Marktordnung (Verordnung (EU) 1308/2013) u. a. für eine Verschärfung des Art. 148 GMO gestimmt hat, der zwingende Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Rohmilchlieferungen von Landwirten an milchverarbeitende Betriebe vorsieht, laufen die meisten Verbände dagegen Sturm.

So sieht der Milchindustrie-Verband e. V. (MIV) aufgrund der dann zwingenden inhaltlichen Vorgaben einen klaren Eingriff in die Markt- und Vertragsfreiheit der Unternehmen. Das führe nicht zu besseren Bedingungen für die Landwirte, sondern sorge lediglich für einen weiteren Bürokratieaufbau und Mehrkosten, monierte MIV-Hauptgeschäftsgeführer Dr. Björn Börgermann. Die Gemeinsame Marktordnung bewege sich in die falsche Richtung.

Auch DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende sieht bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs nur »Verlierer«, da die Landwirte Geld verlieren und die Molkereien Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit einbüßten. Zudem stelle der Entwurf die Abkehr von der Marktwirtschaft hin zur Planwirtschaft dar. Dementsprechend sprach er von einem rabenschwarzen Tag für die gesamte deutsche Land- und Ernährungswirtschaft.

Positiv bewerten dagegen Bioland und Demeter die Pläne. Sie sehen eine bessere Verhandlungsposition der Landwirte und letztendlich durch die festen Verträge höhere Einkommen der Erzeuger.

Wenn man die Entwicklungen in Ländern wie Frankreich oder Spanien sieht, die bereits ein ähnliches System nutzen, kann man daran aber Zweifel haben. Verschiedenen Vorteilen stehen auch Nachteile gegenüber. Feste Vereinbarungen sind in schlechten Zeiten mit immer mehr sinkenden Preisen für die Erzeuger positiv. Das große Problem ist, dass der Markt nun einmal hochvolatil ist und flexible Reaktionen der Beteiligten benötigt. Das wird aber im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Preisanstiege könnten bei festen Vereinbarungen über längere Zeiträume nicht »mitgenommen« werden. Die Verschlechterungen könnten also ebenso Realität werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die in Kürze startenden Trilog-Verhandlungen zu einem für alle Seiten brauchbaren Kompromiss führen. Aber auch daran sind Zweifel angebracht.

Ralph Ammann
Redaktion
Deutsche Molkerei Zeitung

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