Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Vegane Wurst soll wieder verschwinden

14. März 2024

Paris erlässt neue Vorgaben für die Benennung von Fleischersatzprodukten.

Foto: pixabay

Die französische Regierung unternimmt einen weiteren Anlauf, neue Regelungen für die Benennung von Fleischersatzprodukten aufzustellen. Mit einem veröffentlichten Rechtsakt soll die Verwendung von für tierische Erzeugnisse üblichen Bezeichnungen für vegane Produkte eingeschränkt werden. Das Dekret soll in drei Monaten in Kraft treten. Für den Abverkauf von dann möglicherweise auf unzulässige Weise gekennzeichneten Lagerbeständen soll eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten. Im Ausland hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte sind von den Vorgaben ausgenommen.

Konkret dürfen mit pflanzlichen Proteinen hergestellte Produkte nicht mehr mit Bezeichnungen wie Filet, Steak, Schnitzel oder Schinken vermarktet werden. Nicht erlaubt sind Begriffe, die einen Bezug zu Metzgern oder Wurstwaren herstellen. Für bestimmte Fleisch- und Wurstwaren dürfen die traditionellen Bezeichnungen zudem nur verwendet werden, so lange ein bestimmter Gehalt an pflanzlichen Proteinen nicht überschritten wird.

Entscheidung des EuGH steht noch aus

Abzuwarten bleibt, ob in der Sache schon das letzte Wort gesprochen ist. Erst mal kein Einspruch ist aus Brüssel zu erwarten. Die neuen Vorschriften hatte Paris bereits im August vergangenen Jahres der EU-Kommission vorgelegt. Noch anhängig ist aber ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hatte im Juli 2023 ein Vorabentscheidungsersuchen an die Luxemburger Richter gestellt. Sie sollen unter anderem entscheiden, ob und inwieweit ein Mitgliedstaat bei Lebensmitteln festlegen kann, dass üblicherweise tierischen Produkten vorbehaltene Bezeichnungen ab einem bestimmten Gehalt an pflanzlichen Proteinen nicht mehr verwendet werden dürfen.

Vorausgegangen war ein Verfahren um den Versuch der französischen Regierung, Begriffe wie vegane Wurst zu verbieten. Der 2022 erlassene Rechtsakt war jedoch durch eine einstweilige Verfügung auf Eis gelegt worden; danach wurde um seine Gültigkeit gestritten. Der Branchenverband „Proteines végétales“ ist der Ansicht, dass mit den Vorgaben gegen EU-Recht verstoßen wird. AgE

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