Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Lebensmittelrecht: Länder für Reform der Meldepflicht

2. Juni 2025

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, nicht mehr erforderliche Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sowie für beauftragte Labore abzuschaffen.

Foto: pixabay

Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen nicht erforderliche nationale Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sowie für beauftragte Labore abschaffen. Das haben sie auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am Freitag (23.5.) in Berlin beschlossen. Der Bund wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, „entsprechende Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zeitnah aufzugreifen“. Ziel ist, bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen und Behörden zu reduzieren.

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßte den Beschluss im Nachgang ausdrücklich. Für den Branchenverband umfasst dieser auch die Streichung der Labormeldepflicht nach § 44 Absätze 4a und 5a LFGB, die der VUP bereits im Vorfeld der VSMK kritisiert hatte. Der VUP hatte sich mit seiner Forderung nicht nur an die Bundesländer, sondern auch an den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gewandt und eine Korrektur der Labormeldepflicht gefordert. Diese war vor über zehn Jahren als Reaktion auf Dioxinfunde in Futtermitteln eingeführt worden. Das Berliner Agrarressort müsse den Beschluss nun rasch in konkreten Gesetzesänderungen umsetzen, appellierte VUP-Geschäftsführer Anton Blöth. AgE

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