Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Unternehmen sollen Plan gegen Lebensmittelverluste aufstellen

16. Januar 2024

In Spanien hat die Regierung erstmals einen Rechtsrahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht. Laut dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf müssen zukünftig alle Akteure der Lebensmittelkette einen Plan zur Abfallvermeidung aufstellen.

Foto: pixabay

Dabei geht es um eine Analyse der Ist-Situation, um die Entwicklung von Maßnahmen zur Abfallreduzierung sowie um eine alternative Nutzung von Lebensmittelresten. Bei diesen will die Staatsregierung eine Hierarchie von Prioritäten aufstellen. Demnach soll es von höchster Priorität sein, dass die Reste an Bedürftige gespendet und damit ihrer ursprünglich vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. Für die Spende seien Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen, sozialen Initiativen und anderen gemeinnützigen Organisationen oder Lebensmittelbanken zu unterzeichnen. Sollte eine Lebensmittelspende nicht möglich sein, schreibt der Gesetzentwurf eine Weiterverarbeitung zu anderen Produkten für den menschlichen Verzehr, etwa Marmeladen, vor. Darauf folgen mit abnehmender Priorität die Verwendung als Tierfutter sowie die Herstellung von Kompost oder Biokraftstoffen.

Aufklärung über Mindesthaltbarkeit

Die Gastronomiebetriebe will die spanische Staatsregierung dazu verpflichten, den Verbrauchern die Mitnahme von Speiseresten in wiederverwendbaren oder leicht wiederverwertbaren Verpackungen ohne zusätzliche Kosten zu ermöglichen. Für Einwegplastikverpackungen sind indes Gebühren zu erheben. Daneben enthält der Gesetzentwurf die Vorgabe, dass der Handel Verkaufslinien für unvollkommene Produkte einführt. Schließlich soll stärker über die Mindesthaltbarkeitsdauer von Lebensmitteln aufgeklärt werden. Der Regierungsentwurf kommt jetzt ins parlamentarische Verfahren. AgE

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