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Kabinett beschließt Reformen

5. August 2026

Die Bundesregierung hat zentrale energiepolitische Reformen auf den Weg gebracht: Am Mittwoch (29.7.) passierten die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und das sogenannte Netzpaket das Kabinett. Mit beiden Vorhaben will das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) nach eigenen Angaben die Energiewende kosteneffizienter gestalten.

Foto: pixabay

Ressortchefin Katherina Reiche sprach von einem „Paradigmenwechsel“ bei den erneuerbaren Energien. „Erstmals seit Einführung der Förderung berücksichtigen wir beim Ausbau systematisch auch, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind“, sagte die CDU-Politikerin. Orientiere sich der Zubau stärker am Netz, ließen sich Redispatch-Kosten von jährlich 3 Mrd. Euro vermeiden. Am Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix bis 2030 auf 80 % zu steigern, hält die Regierung gleichzeitig fest.

Fokus auf günstigere Freiflächenanlagen

Beim Solarausbau will das BMWE den Fokus künftig auf die vergleichsweise günstigeren Freiflächenanlagen legen. Ein Kernstück der EEG-Novelle ist daher die Neuregelung der Förderung für kleine Dach-PV-Anlagen: Ab 2027 fällt sie zunächst für drei Jahre deutlich geringer aus als bisher, bevor sie ganz ausläuft. Kleine Dach-PV-Anlagen sind gemäß BMWE auch ohne Förderung rentabel. An die Stelle der festen Einspeisevergütung tritt dann ein Direktvermarktungssystem.

Für große, geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen durch neu eingeführte sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference) in Phasen hoher Strompreise „Übergewinne“ abgeschöpft werden, wodurch die Förderkosten gesenkt werden sollen. Ausgenommen davon sind Biomasseanlagen.

Bundesregierung will Pachtdeckel bei Windenergieanlagen

Gespart wird im neuen EEG auch bei Agri- und Moor-PV: Der Bonus für diese „besonderen Solaranlagen“ soll laut Gesetzentwurf auf das „notwendige Maß“ verringert werden.

Das BMWE will zudem einen Pachtdeckel bei durch das EEG geförderten Windenergieanlagen einführen, um deren Projektkosten „spürbar“ zu verringern und dadurch den Förderbedarf zu begrenzen. Laut Reiche dürfte dies die Kosten pro Windenergiestandort um 35.000 Euro senken.

Redispatch-Vorbehalt kommt

Zentraler Teil des Netzpakets ist, dass Erneuerbare-Energieanlagen in überlasteten Netzgebieten künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden. Dieser umstrittene „Redispatch-Vorbehalt“ wurde gegenüber einem im Frühjahr geleakten Arbeitsentwurf allerdings abgeschwächt. Das BMWE erwartet dennoch, dass durch das neue Instrument die Systemkosten sinken werden.

Laut Reiche soll dadurch allerdings nicht der Ausbau der Erneuerbaren ausgebremst werden. Zudem würden Netzbetreiber in Engpassregionen verpflichtet werden, das Netz „deutlich schneller auszubauen“, erklärte sie.

Maisdeckel wird angehoben

Laut Reiche soll auch die Bioenergie im Stromsystem der Zukunft eine Rolle spielen. Laut dem Gesetzentwurf soll dafür die installierte Leistung von Biomasseanlagen bis 2030 von 8,5 auf 9,5 Gigawatt steigen. Ab 2027 werden die Ausschreibungsmengen für Biogas in Gesamtsumme angehoben. Das Volumen beträgt dabei zunächst jährlich 1.000 Megawatt, ab 2029 dann 750 Megawatt und ab 2031 nur noch 500 Megawatt.

Gänzlich gestrichen wird dagegen das Ausschreibungssegment für Biomethananlagen. Das BMWE begründet dies zum einen mit den zuletzt nahezu ausgebliebenen Geboten in diesem Segment, zum anderen damit, dass die „wertvolle Bioenergie“ künftig in anderen Sektoren benötigt werde.

Ferner soll die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen verlängert werden und der sogenannte Maisdeckel um 5 Prozentpunkte auf 30 Masseprozent angehoben werden.

Bioenergiebranche setzt auf Nachbesserungen im Parlament

Der Beschluss der Bundesregierung stieß in der Erneuerbaren-Energien-Branche erwartungsgemäß auf starke Kritik. Die geplante EEG-Novelle riskiere „sehenden Auges den schrittweisen Abbau gesicherter, heimischer Bioenergieleistung im Gigawattbereich“, sagte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek.

Laut Rostek sind die Ausschreibevolumina für den Biogasanlagenbestand „de facto ein Sterbepfad“. Die Zielmarke von 9,5 Gigawatt installierter Leistung in 2035 entspräche bereits der heutigen Leistung der Bioenergie im Stromsektor. Bei gleichzeitig steigenden Flexibilitätsanforderungen sinke die Strommenge deutlich, Hunderte Anlagen müssten stillgelegt werden.

Dass die Biomethan-Ausschreibung komplett entfalle, sei insbesondere angesichts der „umfangreichen Förderung von Erdgaskraftwerken nicht vermittelbar“, so Rostek. „Wir setzen nun auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Kabinettsentwurf im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren“, erklärte sie.

Auch der Biogasrat+ kritisierte die gestrichene Biomethan-Ausschreibung scharf: Die im Gesetz vorgebrachte Begründung sei „irreführend und sachlich nicht begründet“.

Solarwirtschaft sieht „fatales Signal“ für Energiewende

Auf Nachbesserungen im Parlament hofft auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Nach Einschätzung des Verbandes stellt Reiches Gesetzgebung ein „fatales Signal“ für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort Deutschland dar.

„Die vorgesehenen Einschnitte gefährden Investitionen in Milliardenhöhe und setzen Zehntausende Arbeitsplätze entlang der solaren Wertschöpfungskette aufs Spiel“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Kritisch sei vor allem die Neuregelung für kleine PV-Anlagen. AgE

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