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EU-Lieferkettenrichtlinie: Aufschub an der Ziellinie

9. April 2025

Jetzt muss nur noch der Rat formal zustimmen.

Foto: pixabay

Der Aufschub für das Inkrafttreten der Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) um ein Jahr ist fast in trockenen Tüchern. Die Europaparlamentarier haben am Donnerstag (3.4.) mit großer Mehrheit dem Kommissionsvorschlag für ein entsprechendes Omnibus-Verfahren zugestimmt. Da die Mitgliedstaaten bereits für ein Schnellverfahren votiert haben, sind Trilog-Verhandlungen mit der Kommission nicht mehr notwendig. Jetzt muss lediglich der Rat die Verschiebung noch formal absegnen.

Dann wird das Regelwerk nicht am 26. Juli 2027, sondern exakt ein Jahr später in Kraft treten. Ziel ist es, der Wirtschaft mehr Luft bei der Umstellung zu verschaffen. Betroffen sind alle Unternehmen in der EU mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 900 Mio. Euro. Die nach der Zustimmung des Rates zusätzlich gewonnene Zeit soll genutzt werden, um betroffenen Unternehmen bewährte Praktiken etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Hand zu geben. Darüber hinaus soll durch Leitlinien der Aufwand für Rechtsberatung reduziert werden.

Des Weiteren können Unternehmen von der Verpflichtung entbunden werden, systematisch eingehende Bewertungen der negativen Auswirkungen ihrer Lieferketten vornehmen zu müssen. Im Bereich der Nachhaltigkeit soll der Abstand zwischen zwei regelmäßigen Beurteilungen und Aktualisierungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten von einem auf fünf Jahre erweitert werden. Erklärtes Ziel der Kommission ist es, dadurch „unnötige Komplexität und Kosten“ zu vermeiden.

Sollte es allerdings „berechtigte Gründe“ für die Annahme geben, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht mehr angemessen oder wirksam sein könnten, „muss die Geschäftsbeziehung als letztes Mittel beendet werden“, heißt es im Omnibus-Vorschlag zur CSDDD. Zudem sollen die EU-weit harmonisierten Bedingungen bei der Anwendung der Lieferkettenrichtlinie gestrichen werden. Diese sollen stattdessen auf die verschiedenen nationalen zivilrechtlichen Haftungsregelungen übertragen werden.

Lob für die Verschiebung kam vom Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Jörg Migende. Diese sei wichtig, um eine rechtssichere Umsetzung in den betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. „Neben diesem ’Stop-the-Clock’, wie es in Brüssel und Straßburg heißt, muss aber auch inhaltlich nachgebessert werden“, konstatiert Migende. „Es reicht nicht aus, die Uhr nur anzuhalten. Sie muss grundsätzlich richtig gestellt werden.“ Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge sind für den DRV-Hauptgeschäftsführer „ein richtiger Schritt in die richtige Richtung“. AgE

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