Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Verbindliche Einführung möglich

30. Juni 2026

Eine juristische Analyse im Auftrag von foodwatch kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland den Nutri‑Score verpflichtend einführen könnte, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Da es keine einheitliche EU-Regelung zur Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite gebe, dürften Mitgliedstaaten eigene Vorgaben machen, so die Argumentation. foodwatch fordert daher politisches Handeln; Minister Rainer sollte den Nutri-Score jetzt obligatorisch machen. Zudem zeigten Studien, dass die Kennzeichnung Verbraucher beim Kauf gesünderer Produkte unterstütze.

Es ist mit dem geltenden Lebensmittelrecht der Europäischen Union vereinbar, wenn Mitgliedstaaten den Nutri-Score verbindlich einführen. Daher könnte Deutschland diesen Schritt tun. Dies ist die Schlussfolgerung einer juristischen Stellungnahme, die im Auftrag der Verbraucherorganisation foodwatch erstellt wurde. Dafür hat der britische Rechtswissenschaftler Dr. Nikhil Gokani von der University of Exeter Law School untersucht, ob nationale Rechtsvorschriften, die eine verbindliche Nutri-Score-Kennzeichnung vorschreiben, nach EU-Recht zulässig sind, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV).

Der Fachmann für Verbraucherschutz sowie globales öffentliches Gesundheitsrecht kommt laut foodwatch zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten die rechtliche Befugnis behalten, eigene verbindliche Anforderungen einzuführen, weil die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung auf EU-Ebene nicht umfassend harmonisiert wurde. Voraussetzung sei, dass diese Anforderungen die in der LMIV und den einschlägigen Vertragsbestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllen.

Der Nutri-Score erfülle die rechtlichen Anforderungen, stellt Experte Gokani fest. Gemäß der LMIV müsse jede nationale Maßnahme zutreffend, klar, verhältnismäßig und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Das treffe auf eine verpflichtende Einführung des Nutri-Scores zu. Sie sei insbesondere dazu geeignet, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundiertere Entscheidungen über Lebensmittel zu treffen.

Mangels einer einheitlichen EU-weiten Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung sei eine obligatorische Verwendung des Nutri-Scores überdies notwendig, so der Rechtsexperte. Es bestehe keine ebenso wirksame und zugleich weniger einschränkende Alternative zur verpflichtenden Nutri-Score-Kennzeichnung.

Jetzt handeln

Die Verbraucherorganisation forderte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit Blick auf Gokanis Analyse auf, jetzt den Nutri-Score in Deutschland zur Pflicht zu machen. Der Minister habe bisher immer auf die Zuständigkeit von Brüssel verwiesen, so foodwatch. Die Stellungnahme zeige nun: „Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg.“ Zudem belegen foodwatch zufolge zahlreiche wissenschaftliche Studien, dass der Nutri-Score die verständlichste Form der Nährwertkennzeichnung ist und Verbraucher zu gesünderen Produkten greifen lässt. Verbraucherverbände, medizinische Fachgesellschaften und Ärzte setzten sich deshalb seit Jahren für die verpflichtende Einführung der Lebensmittelampel ein.

Laut foodwatch hatte die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner den Nutri-Score im November 2020 offiziell in Deutschland eingeführt, wenn auch nur auf freiwilliger Basis. Die EU-Kommission habe geplant, im Rahmen ihrer Farm-to-Fork-Strategie bis 2022 eine vereinfachte, verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen vorzuschlagen. Dieses Vorhaben sei jedoch im Sande verlaufen. AgE

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