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Biokraftstoffe: Zulassung von co-HVO beschlossen

22. März 2024

Der Bundestag hat der Neufassung der 37. BImSchV zugestimmt. Die Biokraftstoffindustrie befürchtet, dass dadurch die Marktmacht der Mineralölkonzerne noch weiter steigt.

Foto: pixabay

Ungeachtet der Bedenken der Biokraftstoffindustrie hat der Bundestag am 14. März der Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) zugestimmt. Demnach werden auch Hydrierte Pflanzenöle (HVO), die in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert worden sind, als Biokraftstoffe anerkannt. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) hatte sich im Vorfeld klar gegen diesen Plan des Bundesumweltministeriums ausgesprochen. Aus Sicht des VDB ist die Zulassung von sogenanntem co-HVO ein „industrie- und klimapolitischer Irrweg“, der mittelständische Biokraftstoffproduzenten aus dem Markt drängt und die Macht der Mineralölkonzerne stärkt. Bisher war die Herstellung nur in gesonderten Anlagen in räumlicher Entfernung zur Raffinerie erlaubt.

Der VDB wies darauf hin, dass fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen doppelt auf die Treibhausgas-(THG)-Minderungsquote angerechnet werden. Zugleich kritisierte der Verband jedoch, dass dies nicht zur doppelten Minderung des CO2-Ausstoßes führe. Vielmehr würden herkömmlicher Biodiesel und Bioethanol verdrängt. „Vor der Zulassung von co-HVO muss die Bundesregierung die Nachhaltigkeitszertifizierung verschärfen und die Quoten anheben, um Betrug und Verdrängungseffekte auszuschließen“, fordert deshalb VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. Laut VDB übererfüllt die Mineralölindustrie die THG-Quote bereits jetzt.

Betrugsprävention verbessern

Zusätzlich zur beschlossenen Neufassung der Verordnung fasste der Bundestag auch eine Entschließung. Mit dieser forderte er die Bundesregierung unter anderem dazu auf, bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413, der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die Vorgaben der THG-Quote des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Einklang mit dem EU-Recht auf alle Kraftstoffe auszuweiten. Ferner soll die Bundesregierung bei der EU-Kommission auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinzuwirken. Geprüft werden soll dabei, welche weitergehenden regulatorischen Möglichkeiten innerhalb des EU-Rechts bestehen, um die Betrugsprävention im nationalen Recht zielgerichtet zu stärken und diese zeitnah zu implementieren. Die jetzt von ihm gebilligte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Co-Processing ist laut Bundestag von der Bundesregierung hinsichtlich der Mengen und Herkunft der Rohstoffe und Produkte regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass mit diesem Produktionspfad keine zusätzliche Betrugsgefahr bestehe. AgE

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