Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

EU-Lieferkettengesetz: Ziellinie so gut wie überschritten

30. April 2024

Das Europaparlament hat zugestimmt. Nun muss die Richtlinie noch formal vom Rat gebilligt werden. 

Foto: pixabay

Das europäische Lieferkettengesetz hat die letzte große Hürde genommen. Das Europaparlament segnete die Einigung mit den Mitgliedstaaten am Mittwoch (24.4) ab. Hinter die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten für unternehmerische Nachhaltigkeit (CSDDD) stellten sich 374 Abgeordnete. Dagegen stimmten 235; 19 weitere enthielten sich.

Berichterstatterin Lara Wolters sprach von einem „Meilenstein für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“. Man sei dem Ende der Ausbeutung von Menschen und Ressourcen ein ganzes Stück näher gekommen. Befürchtungen über Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen trat die niederländische Sozialdemokratin entgegen. Das Argument werde vorgeschoben, um politisches Kapital zu gewinnen. Die Richtlinie gebe auch den schwächeren Teilen einer Lieferkette Sicherheit.

Die CSDDD muss nun noch formal vom Rat gebilligt werden. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Unternehmen werden in Abhängigkeit von ihrer Größe frühestens 2027 in die Pflicht genommen. Dann sind zunächst Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz betroffen. Ab 2028 werden die Schwellenwerte auf 3.000 Beschäftigte und 900 Mio. Euro abgesenkt. Im folgenden Jahr werden schließlich alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro erfasst.

Informationspflicht für Mitgliedstaaten

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt einzuhegen, indem die Firmenpolitik angepasst wird. Neben bestimmten Investitionen sind dazu auch vertragliche Zusicherungen von Geschäftspartnern vorgesehen. Verpflichtend ist ein Plan für den Übergang zur Anpassung an die Pariser Klimaziele. Für Schäden, die durch eine Verletzung der Sorgfaltspflichten entstehen, soll gehaftet werden. Strafen für Verstöße können bis zu 5% des weltweiten Umsatzes des betreffenden Unternehmens erreichen. Die Mitgliedstaaten müssen eine Aufsichtsbehörde schaffen oder benennen und die Richtlinie durchsetzen. Außerdem sind ausführliche Informationen bereitzustellen.

Hilfe bei Mustervertragsklauseln

Die Wirtschaft kann mit Unterstützung durch das Bundesentwicklungsministerium rechnen. Ressortchefin Svenja Schulze erneuerte ihr Hilfsangebot. „Ich kann verstehen, dass viele Unternehmen Respekt vor dieser neuen Aufgabe haben. Darum bieten wir konkrete Hilfen an, sowohl für deutsche Unternehmen, die ihre Lieferketten fairer machen wollen, als auch für Unternehmen in Partnerländern, die als Zulieferer faire Lieferketten nach Deutschland und Europa aufbauen wollen“, erklärte die Ministerin. Man werde die entwicklungspolitischen Angebote nun schrittweise an die neuen EU-Anforderungen anpassen.

Schulzes Ressort bietet nach eigenen Angaben eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten an. Dazu zählen neben dem Helpdesk „Wirtschaft und Menschenrechte“ der Ausbau von Multi-Stakeholder-Initiativen, die Formulierung von Mustervertragsklauseln sowie eine wirtschaftspolitische Beratung für Partnerländer. AgE

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung: