Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

EU/Chile: Agrarhandel wird weiter liberalisiert

2. Februar 2024

Chile wird 99% seiner Zölle auf EU-Agrarprodukte stoppen. Auf EU-Seite entfallen 66% der Grenztarife.

Image by Francesco Bovolin from Pixabay

Die Handels- und Außenpolitiker im Europaparlament haben für eine weitere Liberalisierung des Agrarhandels zwischen der Europäischen Union und Chile votiert. Die beiden Ausschüsse stimmen damit in ihrem gemeinsamen Entwurf an das Parlament Ende Januar dem im Dezember zwischen beiden Seiten getroffenen Übereinkommen zu. Konkret soll das seit 2005 gültige Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile ausgebaut werden. Das Plenum wird voraussichtlich auf seiner Februar-Tagung in Straßburg über die Vereinbarungen abstimmen. Danach wird der Rat endgültig zustimmen müssen. Eine gesonderte Zustimmung auf Ebene der Mitgliedstaaten ist nicht notwendig.

Eine wichtige Säule ist die Beseitigung von Agrarzöllen. Im Einzelnen sollen  96% der von den Chilenen noch nicht liberalisierten landwirtschaftlichen Zölle aufgehoben werden. Auf Seiten der EU werden 66% der bisherigen Agrarzölle entfallen. Ausgenommen sind als sensibel eingestufte Agrarerzeugnisse. Dazu zählen Fleisch, bestimmte Sorten von Obst und Gemüse sowie Olivenöl. Die Brüsseler Kommission rechnet damit, dass dadurch die EU-Ausfuhren nach Chile um bis zu 4,5 Mrd. Euro steigen werden.

Anerkennung geografischer Angaben

Erfolge konnte die europäische Seite bei der Anerkennung geografischer Angaben erzielen. Gemäß der Übereinkunft werden 216 geschützte Bezeichnungen der EU in Chile künftig anerkannt. Dazu zählen neben bayerischem Bier auch Parmigiano Reggiano. Das bedeutet, dass diese Produkte in Chile nur dann unter diesen Bezeichnungen verkauft werden dürfen, wenn sie aus der entsprechenden Region stammen.

Darüber hinaus enthält das Abkommen ein Kapitel über den Handel und nachhaltige Entwicklung. Dies beinhaltet verbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Soziales, Arbeit und Umwelt. Die Grundlagen hierfür bilden die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und das Pariser Klimaschutzabkommen. Zudem verpflichten sich beide Seiten die Bestimmungen im Nachhaltigkeitskapitel regelmäßig gemäß den neuesten Standards anzupassen. AgE

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