Kommission empfiehlt Zuckersteuer
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) empfiehlt unter anderem die Einführung einer gestaffelten Steuer auf Süßgetränke sowie eine Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen. Die Maßnahmen sind Teil eines Kataloges, mit denen die Beitragssätze zur Gesetzlichen Krankenkasse stabilisiert werden sollen. In einer ersten Reaktion zeigte sich die Lebensmittelwirtschaft ablehnend gegenüber einer möglichen Zuckersteuer.

Um die Kosten des hiesigen Gesundheitssystems im Zaum zu halten, sollte unter anderem eine Steuer auf Süßgetränke eingeführt und die Alkoholsteuer erhöht werden. Das empfiehlt die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG). Das Gremium aus zehn Expertinnen und Experten hat ihren 480 Seiten langen Bericht am Montag (30.3.) in der Bundespressekonferenz vorgelegt.
Der Bericht enthält insgesamt 66 Empfehlungen zu Einnahmen und Ausgaben, mit denen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 stabilisiert werden könnten. „Ohne entschlossenes Handeln steuern wir auf ein historisches Finanzdefizit der Krankenkassen von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu“, sagte Warken bei Vorstellung des Berichtes in Berlin. „Die Folge wären immer weiter deutlich steigende Krankenkassenbeiträge und damit erneute Belastungen für Beitragszahler sowie Unternehmen“, warnte die CDU-Politikerin.
Gestaffelte Zuckersteuer nach britischem Vorbild
Neben Maßnahmen wie der Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung, höheren Bundeszuschüssen für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden und einer Begrenzung von Leistungsansprüchen hat die Kommission auch Vorschläge unterbreitet, wie durch Prävention Kosten eingespart werden können.
So empfiehlt die FKG die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Denn wie die Autoren des Berichtes ausführen, erhöht ein zu hoher Zuckerkonsum das Risiko für Krankheiten wie Typ-2 Diabetes oder kardiovaskuläre Erkrankungen. Die Kosten, die durch erhöhten Softdrinkkonsum in der GKV anfallen, beziffern sie auf 3,5 Mrd. Euro jährlich.
Konkret sieht der Reformvorschlag daher vor, eine Steuerung orientiert an der in Großbritannien bereits eingeführten Herstellerabgabe mit folgender Staffelung einzuführen:
- unter 5 g Zucker/100 ml steuerfrei
- 5 bis<8 g Zucker/100 ml: 26 Cent je Liter
- ≥8 g Zucker/100 ml: 32 Cent je Liter
Nach Vorstellung der FKG sollte die Steuerhöhe zudem jährlich an die Inflation angepasst werden. Ausgenommen werden sollten dagegen Fruchtsäfte mit 100% Fruchtanteil sowie Getränke mit künstlichen Süßstoffen.
450 Millionen Euro Einnahmen erwartet
Laut dem Bericht dürfte eine solche Abgabe in den ersten Jahren nach Einführung rund 450 Mio. Euro jährlich an Steuereinnahmen bringen – diese sollten nach Empfehlung der FKG zurück in das Gesundheitssystem fließen. Die mit etwas zeitlicher Verzögerung erwarteten Kosteneinsparungen in der GKV schätzen die Expertinnen und Experten auf 20 bis 170 Mio. Euro pro Jahr.
Die FKG verweist darauf, dass weltweit bereits über 100 Länder vergleichbare Abgaben eingeführt haben. Die wissenschaftliche Evidenz zeige, dass diese zu einem „messbaren Rückgang des Zuckerkonsums und Gesundheitsgewinnen“ einhergingen, betont das Gremium.
Steuer auf Spirituosen erhöhen
Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Belastung der gesetzlichen GKV durch Alkoholkonsum empfiehlt die FKG zudem eine deutliche Erhöhung der Steuer auf Spirituosen. Als Begründung führen die Expertinnen und Experten auch die im internationalen Vergleich niedrige Besteuerung in Deutschland an.
Konkret schlägt die Kommission vor, den Regelsteuersatz für Spirituosen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 schrittweise um 5,50 Euro, 3,50 Euro und 4,00 Euro je Liter Reinalkohol anzuheben. Bei vollständiger Weitergabe der Steuererhöhungen an die Verbraucher würden sich daraus durchschnittliche Preissteigerungen von rund 17% im Jahr 2027 sowie jeweils etwa 10% in den beiden Folgejahren ergeben, heißt es in dem Bericht.
Die erwarteten jährlichen Steuermehreinnahmen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 werden auf rund 570 Mio. Euro, 890 Mio. Euro und 1,2 Mrd. Euro geschätzt. Im GKV-System dürften umgekehrt mittel- und langfristig etwa 190 Mio. Euro pro Jahr eingespart werden.
Union ist gespalten
Ob die genannten Reformvorschläge von der Bundesregierung nun auch umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. CDU und CSU sind bekanntlich mindestens in der Frage nach einer Zuckersteuer gespalten. Zwar gelten einzelne Gesundheitspolitiker aus der Union als Befürworter einer solchen Maßnahme. Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident, Daniel Günther, aus der CDU macht derzeit mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative Druck.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte sich dagegen zuletzt klar gegen eine Zuckersteuer ausgesprochen. Geändert hat an der Haltung des CSU-Politikers auch der Bericht der FKG nichts. „Die Position des Bundesministers Rainer zur Zuckersteuer ist unverändert“, teilte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) auf Anfrage mit.
Wirtschaft protestiert gegen Zuckersteuer
Erwartungsgemäß ablehnend reagierte auch die Ernährungswirtschaft auf den FKG-Vorschlag. „Der Geschmack der Menschen ist nicht dazu da, um Haushaltslöcher zu stopfen“, kommentierte etwa der Geschäftsführer des Lebensmittelverbandes Deutschland und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, gegenüber AGRA Europe.
Ähnlich äußerte sich Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ): „Eine Zuckersteuer macht niemanden schlank, schafft aber neue Bürokratie und bevormundet Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Auch habe das britische Vorbild der diskutierten Steuer zwar zu Rezepturänderungen geführt und zu einem verstärkten Einsatz von künstlichen Süßstoffen geführt, hieß es von der Zuckerwirtschaft.
„Das eigentliche Ziel – die Übergewichtsrate spürbar zu senken – wurde jedoch verfehlt“, so die Einschätzung aus der Wirtschaft. Es brauche daher statt „Symbolpolitik“ vor allem Ernährungsbildung und mehr Verbraucherinformationen. AgE
