Mindestlohn: Kabinett beschließt Anhebung
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung ist auf dem Weg.

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Wie erwartet hat sich die Bundesregierung die Empfehlungen der Mindestlohnkommission von Ende Juni für eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu eigen gemacht. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29.10.) die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn von gegenwärtig 12,82 Euro zum 1. Januar 2026 um 8,42% auf 13,90 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, und zwar um 5,04% auf 14,60 Euro. Eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft ist nicht enthalten. Der Bundesrat muss der Mindestlohnanpassungsverordnung noch zustimmen.
Bauernpräsident Joachim Rukwied bekräftigte anlässlich des Kabinettsbeschlusses seine Kritik an der Mindestlohnerhöhung. „Diese massive Anhebung wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen“, sagt Rukwied voraus. Er geht davon aus, dass die hiesigen Sonderkulturbetriebe den Wettbewerb innerhalb der EU nicht bestehen können. Das werde zu einer weiteren Produktionsverlagerung ins Ausland führen. „Dieser Mindestlohn hat das Potenzial, den Anbau von Obst, Gemüse und Wein aus Deutschland zu verdrängen“, warnt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Angesichts der Mindestlohnanhebung ließe sich die Erzeugung in Deutschland Rukwied zufolge nur über deutliche Preissteigerungen halten. Diese würden am Markt aber nicht bezahlt. „Wir brauchen daher eine Sonderregelung für saisonal Beschäftigte in der Landwirtschaft“, ist Rukwied überzeugt. AgE
