Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Verbraucherschutz wird erweitert

30. Juni 2026

Die Schweiz führt ab Juli 2027 eine Kennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch ein, die auf schmerzhafte Eingriffe an Tieren hinweist. Ausgenommen sind Produkte aus Ländern, in denen solche Eingriffe verboten sind, oder wenn Betriebe deren Schmerzfreiheit nachweisen. Dazu wird jetzt eine verbindliche Liste angelegt. Betroffen sind unter anderem die Kastration, Enthornung und das Schnabelkürzen.

Foto: pixabay

Die Schweiz geht bei der transparenten Information der Verbraucher einen Schritt weiter. Ab dem 1. Juli 2027 können die Käufer bei Fleisch, Eiern und Milch erkennen, ob sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe vorgenommen wurden. Umgekehrt müssen Lebensmittel aus Staaten, die diese Eingriffe ohne Betäubung oder Schmerzausschaltung verbieten, nicht gekennzeichnet werden.

Um für Klarheit zu sorgen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Listen der kennzeichnungsfreien Länder erstellt und dazu am Montag (22.6.) die Vernehmlassung eröffnet. Ausgenommen sind laut EDI Fälle, in denen die Betriebe im Rahmen ihrer gesetzlichen Selbstkontrolle belegen können, dass ein schmerzhafter Eingriff gar nicht oder unter Schmerzausschaltung beziehungsweise Betäubung stattfand.

Zu den umstrittenen Prozeduren zählen beispielsweise die Kastration oder Enthornung von Rindern, aber auch die Zwangsfütterung – das Stopfen – von Gänsen und Enten. Schweinefleisch muss gekennzeichnet werden, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Schmerzausschaltung erfolgte. Bei Eiern und Fleisch betrifft die Regelung Hühner und Truthühner, deren Schnabel nicht schmerzfrei kupiert wurde.

In der Schweiz selbst werden solche Praktiken nach Angaben des EDI nur unter Betäubung oder vorheriger Tötung der Tiere durchgeführt oder sie sind verboten. Produkte aus heimischer Produktion erforderten daher keine Kennzeichnung. Die Vernehmlassung zu der Länderlistenverordnung dauert bis zum 13. Oktober 2026. AgE

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