Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Wassercent: Köhler nimmt Söder in die Pflicht

23. April 2024

Der BBV-Umweltpräsident verweist bei einer Anhörung im bayerischen Landtag auf die zugesicherte Ausnahme für die Landwirtschaft.

Foto: pixabay

In Bayern biegt die politische Debatte um die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts so langsam auf die Zielgerade ein. Der Bayerische Bauernverband (BBV) bekräftigte anlässlich einer Expertenanhörung im Umweltausschuss des Landtags zum Trinkwasserschutz nochmals seine Forderung nach einer Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft. BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler verwies am Donnerstag (18.4.) auf die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder zugesicherte Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft. Köhler hält diese für vertretbar.

Demgegenüber vertritt der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) die Auffassung, dass ein möglicher Wassercent für alle gelten müsse, sowohl für die Verbraucher, die Landwirtschaft, das Handwerk und die Industrie als auch für die Energieversorger. Es dürfe keine Ausnahmen geben, so der VBEW.

Der Wassercent ist nichts Neues in Deutschland – im Gegenteil: Ein Wasserentnahmeentgelt gibt es bereits in 13 der 16 Bundesländer. Im Mittel beläuft sich dieser laut VBEW auf 11 Cent pro Kubikmeter. Das Maximum liegt bei 30 Cent. CSU und Freie Wähler hatten sich bei der jüngsten Regierungsbildung darauf verständigt, einen Wassercent einzuführen. Das Geld soll zweckgebunden zur Verbesserung des Wasserschutzes und der Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung genutzt werden.

Importe aus Ländern mit Wasserknappheit

Köhler verwies indes auf den enormen Kostendruck, unter dem die landwirtschaftlichen Betriebe aktuell stünden. Sie seien auf eine ausreichende Wasserversorgung angewiesen, um hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. Zudem sei die landwirtschaftliche Primärproduktion nur für etwa 1,7% der gesamten Wasserentnahme im Freistaat verantwortlich, gab der BBV-Umweltpräsident zu bedenken. Er stellte zudem fest, dass gerade bei Obst und Gemüse der Selbstversorgungsgrad Bayerns mit 8% beziehungsweise 38% „viel zu gering“ sei. Gleichzeitig stamme aber ein Großteil der entsprechenden Importe aus Süd- und Südosteuropa, wo Wasserknappheit und teils erschreckende soziale Bedingungen herrschten.

Ökobranche für Wassercent

Die Landesvereinigung für ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) steht hinter der Einführung eines „Wassercents“. Es müsse alles Notwendige und Mögliche getan werden, um so viel Niederschlagswasser wie möglich in die Grundwasserspeicher zu leiten. Die LVÖ plädierte außerdem dafür, mit dem Geld aus dem Wassercent den Humusaufbau auf landwirtschaftlichen Flächen zu fördern. Dies sei eine vergleichsweise kostengünstige und kurzfristig ohne mehr Bürokratie umsetzbare Möglichkeit. Damit könnte der Grundwasserspiegel flächendeckend und dauerhaft verstärkt werden.

Enger Austausch mit den Beteiligten

Die CSU-Landtagsfraktion betonte im Vorfeld der Anhörung, dass mit der Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ bereits daran gearbeitet werde, die Wasserversorgung im Freistaat weiterhin dauerhaft auf höchstem Niveau unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels und weiterer Veränderungsfaktoren sicherzustellen. Für die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen seien bis 2050 rund 7 Mrd. Euro vorgesehen. Zur geplanten Einführung des Wassercents wollte die Vize-Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage keine Auskunft geben.

Umweltminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern hatte Anfang März angekündigt, er werde bis spätestens zur Sommerpause einen Gesetzesvorschlag zur Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in das Kabinett einbringen. Im Koalitionsvertrag heißt es, „um die Kostbarkeit unseres Trinkwassers zu unterstreichen und um dieses noch besser zu schützen, führen wir einen zweckgebundenen Wassercent ein“.

Eine Sprecherin des Umweltressorts erklärte am Freitag (19.4.) auf Anfrage, der Wassercent werde vom Freistaat Bayern erhoben. Aufgabe sei es nun, diesen auszugestalten. Dabei werde es weiterhin einen engen Austausch mit den Beteiligten geben. In einem ersten Schritt würden aktuell die fachlichen Grundlagen, die Basis für die gesetzlichen Änderungen seien, erarbeitet.

Zeitpunkt der Einführung offen

Die Grünen monieren, sollte der Gesetzesentwurf erst im Sommer kommen, sei dies „zufällig ein paar Wochen zu spät für den Doppelhaushalt 2024/2025“. Wann der Wassercent dann tatsächlich kommt, steht damit laut der Grünen-Politikerin Claudia Köhler „weiter in den Sternen“.

Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt – wie die Grünen – die Einführung einer solchen Gebühr.  Deren Umweltsprecherin Anna Rasehorn fordert, mehr für den Wasserrückhalt in der Fläche zu tun. Dazu müssten Städte entsiegelt und begrünt sowie in den ländlichen Regionen Moore renaturiert, Wälder geschützt und landwirtschaftliche Böden schonender bewirtschaftet werden. Rasehorn plädiert für eine geringere Gebühr bei der kommunalen Wasserversorgung. Eine Ausnahmeregelung sollte es für die Geothermie und kleinere landwirtschaftliche Betreibe geben. AgE

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