Dürre in Österreich: ÖPUL und AZ-Auflagen gelockert
Die Trockenheit zählt automatisch als höhere Gewalt.

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Auch in Österreich wird den Landwirten wegen der hohen Temperaturen und der außergewöhnlichen Trockenheit jetzt die Arbeit erleichtert. Konkret betrifft dies die Förderungsabwicklung im Rahmen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) 2023 und der Ausgleichszulage. Nach den geltenden Regeln müssen Landwirte bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen sowie der Ausgleichszulage auf zumindest 85% des jeweiligen Schlages ernten und das Erntegut verbringen. Sofern dies nicht möglich ist, muss eine einzelbetriebliche Meldung der „höheren Gewalt“ erfolgen.
Für besonders von der Dürre betroffene Gebiete wird nun die Wettersituation 2026 automatisch als höhere Gewalt anerkannt. Die Ernte und das Verbringen des Erntegutes müssen daher nicht erfolgen, wenn auf Grund der Trockenheit kein zu erntender Bestand vorliegt. Die Prämien für ÖPUL und AZ werden dennoch gewährt.Diese Ausnahmeregelung gilt für Ackerkulturen, die üblicherweise erst im Spätsommer oder Herbst geerntet werden und die besonders durch die Hitze und den geringen Niederschlag leiden. Betroffene Betriebe mit Flächen in den vom Wiener Landwirtschaftsministerium gesondert ausgewiesenen Bezirken müssen daher bei Nichteinhaltung der Ernteverpflichtung aufgrund der Dürre keine einzelbetriebliche Meldung einbringen.
Eine Sonderregelung gibt es jetzt auch für ÖPUL-Maßnahmen zur flächendeckenden Begrünung. Wegen der starken Trockenheit wird es nicht beanstandet, wenn zwar eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage erfolgt ist, der Feldaufgang jedoch keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide wegen der bisher mangelnden Keimbedingungen entgegen den Regelungen die 50%-Grenze überschreitet. Dafür muss in ganz Österreich keine Meldung erstattet werden, und der Sachverhalt wird automatisch als höhere Gewalt anerkannt.
Risikoversicherung die wichtigste Säule
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig kündigte an, dass im Austausch mit den Bundesländern an einem zusätzlichen Maßnahmenpaket gearbeitet werde. „Besonders betroffene Betriebe müssen rasche Liquiditätshilfen erhalten, sobald die tatsächlichen Schäden feststehen“, so Totschnig. Auf dieser Basis werde man den Bedarf prüfen. Dabei könnten auch Mittel aus dem Katastrophenfonds eine Rolle spielen. Der Minister verwies auf das österreichische System der landwirtschaftlichen Risikoversicherung; dieses bilde die erste Säule der Unterstützung.
Die Land&Forst Betriebe Österreich begrüßten die Erleichterungen bei ÖPUL und Ausgleichszulage. Angesichts des Ausmaßes der Schäden brauche es jedoch weitere Unterstützung. So müssten Investitionen in die Klimawandelanpassung gezielt unterstützt werden, etwa der Ausbau effizienter Bewässerungsmöglichkeiten. Langfristig zeige die aktuelle Dürre einmal mehr, wie wichtig eine starke, verlässlich finanzierte und flächenbezogene Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sei, die den Betrieben auch bei zunehmenden Wetterextremen Planungssicherheit gebe. AgE