Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Blauzungenkrankheit: Schweiz erlaubt Impfung

21. Oktober 2024

Das Serum mildert die Krankheit und verringert die Sterblichkeit.

Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) darf nun auch in der Schweiz verwendet werden. In Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und eingesetzt werden.

Nach Angaben des BLV schützt der Impfstoff die Tiere zwar nicht vor der Infektion. Er könne aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit verringern. Laut Einschätzung des Bundesamtes ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nach aktuellem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Die Impfung erfolge durch die Bestandstierärzte im Auftrag der Tierhalter, und zwar auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Landwirte.

Dem Bundesamt zufolge wurden Ende August 2024 in der Schweiz erstmals Fälle von BTV-3 nachgewiesen. Die Blauzungenkrankheit sei als zu bekämpfende Tierseuche meldepflichtig. Stellten Tierhalter verdächtige Symptome fest, müssten sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Das BLV hob hervor, dass der Erreger für Menschen nicht gefährlich sei. Fleisch und Milchprodukte könnten weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden. AgE

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