Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Bundesgerichtshof: Freiheitsstrafen für Landwirte wegen Tierquälerei bestätigt

10. August 2023

In einem Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile im „Allgäuer Tierschutzskandal“ bestätigt. Es seien keine belastenden Rechtsfehler festgestellt worden, teilte der BGH am vergangenen Donnerstag (3.8.) mit.

Das Landgericht Memmingen hatte im November 2022 zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt (AgE 49/23, Bund+Länder 15). Gegen einen Angeklagten verhängte es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot der Haltung und Betreuung von landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Für den anderen Beklagten gab es ebenfalls ein Tierhaltungsverbot sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut dem Richterspruch des Landgerichtes unterließen es die Angeklagten entgegen ihrer Pflicht als verantwortliche Tierhalter, bei den von ihnen betreuten Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt herbeizuziehen. Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Ergreifen notwendiger Maßnahmen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe. AgE

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