Entwurf für neues Tierarzneimittelgesetz beschlossen
Anwendung antimikrobiell wirksamer Tierarzneimitteln soll reguliert werden – Schwellen- und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch werden festgelegt – Dem Verein „Tiergesundheit Österreich“ kommt eine zentrale Rolle zu – Totschnig: Gesundheit der Tiere hat oberste Priorität
Eine Regulierung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Tierarzneimittel und eine Festlegung von Schwellen- und Zielwerten für den Antibiotikaverbrauch auf landwirtschaftlichen Betrieben sieht der Entwurf für ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vor, der am vergangenen Mittwoch (20.9.) im österreichischen Ministerrat beschlossen wurde. Der Fokus in der Tierhaltung liegt nach Angaben des Wiener Gesundheitsministeriums auch weiterhin auf der Gesunderhaltung der Tiere durch eine tier- und tierschutzgerechte Haltung, eine Verbesserung der Hygiene sowie eine Infektionsprävention, um so zur Optimierung beziehungsweise zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beizutragen. Eine zentrale Rolle spiele dabei der Verein „Tiergesundheit Österreich“ der einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Landwirtschaft und Tierärzten bilde und durch Schulungen, Überwachungsprogramme und Informationsmaterialien die Landwirte und Betreuungstierärzte bei ihrer täglichen Arbeit zum zielgerichteten Einsatz von Antibiotika unterstütze. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet, soll noch im Herbst beschlossen werden und Anfang 2024 in Kraft treten.
Unterstützung durch Tiergesundheitsdienste
In dem Entwurf sind nach Angaben des Wiener Gesundheitsressorts die Themen Antibiotikaresistenz und Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung explizit geregelt. Bereits jetzt dürfen Antibiotika nur bei einer bereits bestehenden Erkrankung und nicht zur Prophylaxe eingesetzt werden. Außerdem ist der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von unzulänglichen Haltungsbedingungen ausdrücklich untersagt. Konkret sollen dem Ministerium zufolge per Verordnung Schwellenwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben eingeführt werden. Bei einer Überschreitung der Schwellenwerte sind verhältnismäßige, verpflichtende Maßnahmen vorgeschrieben, um den Einsatz zu verringern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Unterstützung durch die Tiergesundheitsdienste und der Beratung der Landwirte. Als Ultima Ratio können zusätzliche Auflagen bis hin zu einer Reduktion der Besatzdichte vorgesehen werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass einzelne Tierarzneimittel an die Tierhalter zur Verwendung abgeben werden können. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.
Landwirtschaft bereits auf gutem Weg
Das Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass Österreichs Landwirtschaft schon seit Jahren auf dem richtigen Weg sei, denn der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung sei bereits in der Vergangenheit kontinuierlich reduziert worden. Laut neuesten Daten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für das Jahr 2022 habe die Gesamtvertriebsmenge an antimikrobiell wirksamen Substanzen für Nutztiere im Vorjahresvergleich um 12,3 % abgenommen und eine Gesamtmenge von 34,26 t erreicht. Die Vertriebsmenge der Antibiotika, denen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine „allerhöchste Bedeutung für die Humanmedizin” zuschreibe, sei um 6 % auf 4,35 t gesunken. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig stellte klar, dass die Gesundheit der Tiere oberste Priorität habe. Dafür sei eine tiergerechte Behandlung von erkrankten Tieren mit Arzneimitteln unverzichtbar. Um in Zukunft über ausreichend Tierarzneimittel zu verfügen und gleichzeitig Antibiotikaresistenzen zu verhindern, brauche es einen praxistauglichen Rahmen, so Totschnig. Die rechtliche Grundlage dafür liefere nun das neue Tierarzneimittelgesetz. AgE