Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Position des Europaparlaments dürfte ambitioniert ausfallen

4. Mai 2023

Rechtsausschuss des Europaparlaments verabschiedet Empfehlung zum EU-Lieferkettengesetz – Einbezogen werden sollen europäische Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und über 40 Millionen Euro Umsatz – Unternehmensführung soll zu mehr Klimaschutz verpflichtet werden

Das Europaparlament wird sich in den Verhandlungen über das europäische Lieferkettengesetz voraussichtlich für Regelungen einsetzen, die spürbar über die deutschen Vorgaben für unternehmerische Sorgfaltspflichten hinausgehen. Der federführende Rechtsausschuss hat sich am Dienstag vergangener Woche (25.4.) in Brüssel auf eine entsprechende Empfehlung an das Plenum verständigt. In den Geltungsbereich der geplanten Richtlinie (CSDDD) sollen nach den Vorstellungen des Gremiums europäische Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Mio Euro fallen. Erfasst werden sollen außerdem Mutterkonzerne mit mehr als 500 Beschäftigten und globalen Erlösen von über 150 Mio Euro. In keiner Form in der EU ansässige Unternehmen sollen den neuen Sorgfaltspflichten genügen müssen, wenn bei einem Umsatz von mehr als 150 Mio Euro mindestens 40 Mio Euro in der Gemeinschaft erwirtschaftet wurden. Der Rechtsausschuss spricht sich außerdem dafür aus, Unternehmen bei Verstößen schadenersatzpflichtig zu machen. Die Geldstrafen sollen mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes betragen. Auffällig gewordene Unternehmen aus Drittstaaten wollen die Abgeordneten von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen. Die Umsetzung der neuen Vorgaben soll durch nationale Kontrollstellen, detaillierte Leitlinien sowie Beratungseinrichtungen sichergestellt werden. Um den Kampf gegen den Klimawandel voranzubringen, sieht die Position des Rechtsausschusses außerdem vor, die Unternehmensführung zu verpflichten, Klimaschutzpläne im Einklang mit den Pariser Klimazielen aufzustellen. Bei mehr als 1 000 Angestellten soll das Führungspersonal dafür persönlich verantwortlich sein, was sich auch auf variable Vergütungsvereinbarungen auswirken dürfte.

EVP erwartet mehr Bürokratie

Nicht zufrieden mit der Positionierung des Ausschusses zeigte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber. Er erwartet in erster Linie einen „Bürokratieschub“ und hält einen Mehrwert für Mensch und Umwelt für „ausgesprochen fraglich“. Laut Ferber dürften im Vergleich zur deutschen Regelung viel mehr Unternehmen erfasst werden. „Da die ganze Lieferkette abgedeckt ist, kommen auch auf mittelständische Zulieferer neue Auflagen und Dokumentationspflichten zu. Bei diesem Dossier ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip unter die Räder gekommen“, so das Fazit des CSU-Politikers. Die Initiative Lieferkettengesetz begrüßte die Einigung im Ausschuss, kritisierte aber zugleich weitreichende Abschwächungen. „Die Beweislast liegt auch nach dem Vorschlag des Rechtsausschusses allein bei Kläger*innen. Für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen wäre dies eine enorme Hürde beim Zugang zu Recht“, kritisierte die Sprecherin der Initiative, Michelle Trimborn. Nicht nachzuvollziehen ist für Cornelia Heydenreich von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, dass bei der Positionierung der Verweis auf zentrale internationale Nachhaltigkeitsabkommen gestrichen wurde. „Sachorientierte, an den ökologischen Grenzen des Planeten ausgerichtete Politik geht anders“, so Heydenreich. AgE

 

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