Rinder-Salmonellose-Verordnung: Nun auch in Sachsen ausgesetzt
Im Vorgriff auf die durch das BMEL geplante Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung hat nun auch Sachsen diese Rechtsvorschrift ausgesetzt. Zuvor war das schon in Sachsen-Anhalt und Bayern der Fall. Grund ist eine Stellungnahme des Friedrich-Löffler-Instituts, wonach die Salmonellose hierzulande „kein erhebliches Risiko“ für die Rinder darstellt. Damit steht die nationale Verordnung nicht mehr im Einklang mit dem EU-Recht.
Während das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) noch im Begriff ist, die Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung vorzubereiten, wollte nun auch das Land Sachsen nicht länger warten. Dort wurde – wie schon zuvor in Bayern und Sachsen-Anhalt – mit sofortiger Wirkung die Verordnung und die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder ausgesetzt. Das zuständige Sozialministerium in Dresden verwies auf die Begründung im BMEL-Referentenentwurf, wonach die nationale Rinder-Salmonellose-Verordnung geltendem EU-Recht entgegenstehe.
„In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können“, erklärte Ministerin Petra Köpping. Die Zeiten, in denen Rinderhalter beim Nachweis von Salmonellen bei ihren Rindern eine Bestandssperre oder gar Tötungsanordnung der Tiere hätten befürchten müssen, seien mit Aussetzung der Verordnung in Sachsen nun vorbei.
Zugleich betonte Köpping, dass es sich bei Salmonellen um eine ernst zunehmende Zoonose handle. Im Einzelfall könnten Rinder und auch Menschen schwer erkranken. So dürften in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen vorhanden sein.
Sachsen-Anhalt hatte die Rinder-Salmonellose-Verordnung Anfang Mai, Bayern bereits im März ausgesetzt. Die dort jeweils zuständigen Landwirtschaftsminister Sven Schulze und Umweltminister Thorsten Glauber hatten auf eine Stellungnahme des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) verwiesen, wonach die Salmonellose hierzulande „kein erhebliches Risiko“ für die Gesundheit der Rinder darstellt. Glauber hatte erläutert, dass nationale Maßnahmen aber nur dann EU-rechtskonform seien, wenn eine Seuche ein „erhebliches Risiko“ für die Gesundheit der gehaltenen Tiere darstelle. Die nationale Verordnung sei deshalb nicht mit dem EU-Recht vereinbar. AgE