Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Schweiz erweitert Deklaration

2. Juni 2025

Der Einkauf soll für die Verbraucher noch transparenter werden.

Die Verbraucher in der Schweiz werden künftig beim Einkauf tierischer Lebensmittel noch besser über die Herstellungsmethoden informiert. Fleisch, Eier und Milch müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Die Änderung der entsprechenden Verordnungen hat die Regierung in Bern am Mittwoch (28.5.) verabschiedet. Sie gelten ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Anhand der zusätzlichen Angaben können die Konsumenten künftig erkennen, ob Fleisch, Milch oder Eier unter Einsatz schmerzhafter Eingriffe hergestellt wurden, ohne dass die Tiere zuvor betäubt wurden. Zu diesen Eingriffen gehören etwa die Kastration oder Enthornung. Auch Leber und Fleisch aus der Zwangsfütterung von Gänsen und Enten müssen gekennzeichnet werden. Das sogenannte Stopfen ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, im Ausland aber teilweise noch erlaubt.

Im gleichen Zuge verbietet die Regierung ab dem 1. Juli 2025 – ebenfalls mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren – den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten. Zudem wird ein Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze auf Gesetzesstufe angestrebt. AgE

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