Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Tage der veganen Wurst in Frankreich gezählt

6. Juli 2022

In Frankreich hat die Regierung die Vorschriften zur Verwendung der für tierische Produkte üblichen Bezeichnungen für vegane Produkte verschärft. Verarbeitete Lebensmittel, die auf pflanzlichen Proteinen basieren, dürfen ab dem 1. Oktober nicht mehr mit Bezeichnungen vermarktet werden, die sich auf Tierarten oder -gruppen sowie die Morphologie oder Anatomie von Tieren beziehen.

Nicht mehr erlaubt sind auch spezifische Begriffe aus der Metzgerei, der Fleischverarbeitung und der Fischerei sowie Bezeichnungen, deren Gebrauch im Handel sich üblicherweise auf Produkte tierischen Ursprungs bezieht. Sollte bei den fraglichen Bezeichnungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Zusammensetzung kein pflanzliches Protein vorgesehen sein, so darf der entsprechende Begriff ebenfalls nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn pflanzliche Proteine im betreffenden Produkt in einem bestimmten Umfang grundsätzlich vorgesehen sind sowie wenn Aromen oder Zutaten mit Aromaeigenschaften gekennzeichnet werden sollen. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen natürlichen Personen bis zu 1 500 Euro Strafe, für juristische Personen liegt die Bußgeldobergrenze bei 7 500 Euro. Für bereits vor Inkrafttreten der Regelungen hergestellte Lebensmittel gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Nicht betroffen sind Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten sowie in der Türkei hergestellt oder vermarktet werden. Im landwirtschaftlichen Berufsstand wurden die neuen Vorgaben grundsätzlich begrüßt. Dem französischen Bauernverband (FNSEA) gehen die Regelungen allerdings noch nicht weit genug. Er forderte die Regierung auf, das Thema nach Brüssel zu tragen, um den Anwendungsbereich auf alle Produkte unabhängig von der Herkunft auszuweiten und in diesem Zusammenhang auch die Herkunftskennzeichnung auszubauen. Auf nationaler Ebene sieht der Verband bedarf für verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung. Ähnlich äußerten sich die Interprofessionen der Geflügelmäster (ANVOL), Vieh und Fleisch (Interbev) sowie Schweinefleisch (Inaporc). „Als Sprecher der Vieh- und Fleischwirtschaft, aber auch als handwerklicher Metzger, freue ich mich über die Verabschiedung dieses Dekrets, das einen wesentlichen Schritt zur Förderung der Transparenz der Verbraucherinformation sowie zur Erhaltung unserer Produkte und unseres Know-hows darstellt“, erklärte Interbev-Präsident Jean-François Guihard. AgE

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