Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: DBV kritisiert Umsetzungsdefizite
Als „Stück aus der föderalen Bürokratiehölle“ hat der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kritisiert. Seit Donnerstag (1.8.) müssen die Halter von Mastschweinen ab einem Alter von zehn Wochen ihre Haltungsform offiziell eigentlich gemeldet haben.
Allerdings hinken einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern bei der Einführung des notwendigen Meldeverfahrens dem Zeitplan hinterher. Bayern hat bereits die Meldefrist verlängert. Krüsken warnte, dass durch die schleppende Umsetzung die Realisierung einer „richtigen und wichtigen Idee“ unnötig erschwert werde. Das aktuelle Vorgehen sei das absolute Gegenteil von Bürokratieabbau.
„Es wäre nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, dass sich die Länder jetzt doch noch auf eine bundeseinheitliche Lösung einigen – um die Gleichbehandlung der Produkte bundesweit sicherzustellen“, betonte der DBV-Generalsekretär. Für die Tierhalter sei es zudem völlig unverständlich, warum man die Registrierung nicht gleich an ein bestehendes Datenbanksystem angedockt habe. Dass dies bislang nicht vorgesehen sei, sei ein schwerer Konstruktionsfehler des Gesetzes. Bis spätestens Ende des Jahres müsse die Registrierung funktionieren. Sonst könne die Tierhaltungskennzeichnung von Schweinefrischfleisch nicht wie geplant ab August 2025 stattfinden. AgE