AMA verbietet im Gütesiegel-Programm dauernde Anbindehaltung
Die Agrarmarkt Austria (AMA) verbietet in ihrem Gütesiegel-Programm die dauernde Anbindehaltung von Rindern wesentlich früher als der Gesetzgeber. Bereits ab dem 1. Januar 2024 ist eine Anbindehaltung in Kombination mit Weidegang, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr nicht mehr zulässig.
Sowohl Milch- als auch Rindfleischprodukte mit dem AMA Gütesiegel dürfen dann nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen. Laut AMA war der Beschluss für die entsprechende Richtlinienänderung bereits am 18. Oktober einstimmig im zuständigen Fachgremium gefallen. Konkrete Informationen für die Betriebe seien in Vorbereitung und erfolgten in den nächsten Wochen. Gesetzlich ist nach Angaben der AMA in Österreich die dauernde Anbindehaltung von Rindern – auch in Kombination mit Weidegang, Auslauf oder anderen Bewegungsmöglichkeiten – an weniger als 90 Tagen jährlich in Neubauten seit 2005 verboten. Nur in früher errichteten Stallungen sei sie noch bis 2030 erlaubt. Die Ausnahme setze allerdings voraus, dass wegen der örtlichen oder geografischen Gegebenheiten ein Umbau in einen Laufstall oder der Weidegang nicht möglich sei. Geschätzt werde, dass diese Ausnahme aktuell noch von 10 % bis 15 % der insgesamt rund 8 500 in Frage kommenden Betriebe in Anspruch genommen werde. „Durch die Weiterentwicklung des Gütesiegels bauen wir unsere Vorreiterrolle weiter aus und werten das AMA-Programm auf“, erklärte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Er räumte aber ein, dass dieser Schritt für die heimische Landwirtschaft nicht einfach sei. Deshalb werde er ein Investitionsprogramm schnüren, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen wollten, zu unterstützen. Dafür stünden 30 Mio Euro jährlich zur Verfügung, so Totschnig. Das Programm werde Anfang 2023 gestartet. AgE