Einigung im GMO-Trilog
EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben sich im Trilog auf Änderungen bei der GMO verständigt. So soll es unter anderem bei Lieferbeziehungen zu den Artikeln 148 und 168 eine Vertragspflicht geben – allerdings mit einer Opt-Out-Regelung. Auch Erzeugerorganisationen sollen gestärkt werden. Ein Veggieverbot ist indes nicht vollends vom Tisch.

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EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament haben sich auf Änderungen an der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) verständigt. So konnte der Trilog auf einer Reihe von schwierigen Feldern Kompromisse erzielen. Die vorläufige Einigung muss nun von den beiden Co-Gesetzgebern Rat und Parlament gebilligt werden, bevor sie formell von der EU-Kommission angenommen und in Kraft treten kann.
Anschließend zeigten sich Rat und Europaparlament zuversichtlich, dass die Einigung die Verhandlungsposition von Landwirten in der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette stärken wird. Den Trilog-Ergebnissen zufolge soll der aktualisierte Rahmen „ausgewogenere und widerstandsfähigere“ Lieferketten fördern.
Konkret soll über die Artikel 148 – also die Milchlieferbeziehungen – und Artikel 168 – zum Beispiel Gemüse und Getreide – die Pflicht schriftlicher Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern grundsätzlich vorgeschrieben werden. Keine Vertragspflicht gilt beim Artikel 148 für Genossenschaften. Allerdings soll es eine Opt-out-Regelung geben. Das bedeutet, dass Vertragsparteien ihre vertraglichen Beziehungen beenden können. Die Opt-out-Regelung soll es ermöglichen, Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftliche Bedingungen zu berücksichtigen. Außerdem sollen Mitgliedstaaten über die im Artikel 168 GMO geltende Vertragspflicht selbst entscheiden dürfen.
Erzeugerorganisationen leichter anerkennen
Darüber hinaus sollen die Regeln für die rechtliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen vereinfacht werden. Mitgliedstaaten können Erzeugerorganisationen und ihren Verbänden im Rahmen der sektoralen Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren. Zudem sollen Junglandwirte und Neueinsteiger „ermutigt werden“, anerkannten Erzeugerorganisationen beizutreten.
Des Weiteren werden die Bedingungen für die Verwendung optionaler Vermarktungsbegriffe wie „fair“, „ausgewogen“ und „kurze Lieferkette“ eindeutiger definiert. Das Ziel: mehr Klarheit für Erzeuger und Verbraucher.
AgE