Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

„Emmentaler“ ist keine geschützte Marke in der EU

von | 6. Juni 2023

Der Begriff „Emmentaler“ kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden. Das hat Ende Mai das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden.

Image by PDPhotos from Pixabay

Nach Auffassung der Richter beschreibt die angemeldete Marke für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise eine Käsesorte und wird nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen. Daher kommt das EuG zu dem Ergebnis, dass „Emmentaler“ als Kollektivmarke keinen Schutz genießt. Zuvor hatte die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum die internationale Registrierung des Wortzeichens Emmentaler für „Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung ‚Emmentaler‘“ vorgenommen. Diese internationale Registrierung wurde dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) angezeigt. Jedoch wurde die Anmeldung zurückgewiesen. Daraufhin legte Emmentaler Switzerland Beschwerde ein, die von der Zweiten Beschwerdekammer mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass die angemeldete Marke beschreibend sei. Mit seinem Urteil hat das EuG die gegen die Beschwerdekammer gerichtete Klage jetzt abgewiesen. AgE

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung: