Emmentaler nur Gattungsbezeichnung
Der Begriff Emmentaler wird in der EU auch weiterhin nicht als Ursprungsbezeichnung geschützt. Das hat die EU-Kommission jetzt entschieden. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass bereits drei in der Gemeinschaft als geografische Angaben geschützte Namen das Wort Emmentaler enthalten. Zuvor hatte die Schweiz Emmentaler in das internationale Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben eingetragen.

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Die EU-Kommission verweigert „Emmentaler“ den Schutz als Ursprungsbezeichnung. Das hat die Behörde am Freitag (24.1.) im Amtsblatt der Europäischen Union festgelegt. Dem Milchindustrie-Verbande (MIV) zufolge kann Emmentaler daher ungeachtet des Herstellungsortes weiterhin wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden.
Zuvor hatte die Schweiz den Namen Emmentaler im internationalen Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben nach der Genfer Akte als Ursprungsbezeichnung eintragen lassen. Die Kommission verweist indes darauf, dass Emmentaler historisch und kulturell mit einem größeren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei.
Bestätigt sieht man sich in Brüssel dadurch, dass drei in der EU hergestellte Produkte in ihren Herkunftsbezeichnungen den Begriff verwenden: „Allgäuer Emmentaler“, hergestellt in Deutschland sowie „Emmental français est-central“ und „Emmental de Savoie“, hergestellt in Frankreich. In all diesen Fällen wird der Schutz für den zusammengesetzten Namen und nicht für den Namen „Emmentaler“ an sich gewährt. Daher gelte Emmentaler in der EU lediglich als Gattungsbezeichnung. AgE