Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Entschließungsantrag für eine „Übergewinnsteuer“ in den Bundesrat eingebracht

24. Juni 2022

Die Stadtstaaten Bremen und Berlin und das Land Thüringen wollen, dass Unternehmen, die als Folge des Ukraine-Krieges übermäßig Gewinn machen, zusätzlich besteuert werden. Dazu brachten sie einen Entschließungsantrag im Bundesratsplenum ein, der in die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde.

Foto: pixabay

Gemäß dem Antrag soll die Länderkammer die Bundesregierung bitten, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer „Übergewinnsteuer“ für das Jahr 2022 vorzulegen, um krisenbedingte Übergewinne vor allem im Energiesektor mit einer Steuer beziehungsweise Abgabe zu belegen. Diese soll dann zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dienen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine – neben der verheerenden Lage der Bevölkerung in der Ukraine – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten geführt habe. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Lebensmitteln und Energie mindere die private Kaufkraft und treffe vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen. Bund und Länder verfolgten das Ziel, die damit einhergehenden Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belaste die öffentlichen Haushalte zu einem Zeitpunkt, in dem die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt seien, in einem hohen Maße. Zugleich sei zu beobachten, dass einzelne Branchen in einem hohen Maß ihre Gewinne auch gegenüber dem Vorkrisenniveau hätten steigern können. Dabei seien diese Gewinnsteigerungen nicht Resultat verstärkten wirtschaftlichen Handelns oder von Investitionen, sondern resultierten allein aus den marktlichen Verwerfungen infolge der Krise. Daher sei es gerechtfertigt, einen Teil der so erzielten Einnahmen zur Finanzierung staatlicher Stützungs- und Entlastungsmaßnahmen abzuschöpfen. Bremen, Berlin und Thüringen verweisen in dem Zusammenhang auf die branchenbezogene Solidaritätsabgabe in Italien und den Vorschlag der EU-Kommission zur befristeten außerordentlichen Gewinnbesteuerung. AgE

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