Ersatzprodukte: Bezeichnung an Original anlehnen
Verbraucherschützer wollen neue Leitsätze für mehr Klarheit im Supermarkt.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will neue Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte. Wenn Geschmack und Konsistenz dem tierischen Produkt weitgehend ähneln, sollte aus Sicht des vzbv die Bezeichnung an das tierische Original angelehnt sein dürfen. Die Verbraucherschützer haben daher am 13.6. die Mitglieder der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) aufgefordert, den seit Frühjahr 2022 vorliegenden Entwurf der überarbeiteten Leitsätze „endlich zu verabschieden“.
Die aktuell geltenden Leitsätze stammen aus dem Jahr 2018. Laut vzbv besteht jetzt eine völlig andere Marktsituation, in der auch viele Verbraucher öfter zu solchen Alternativen greifen würden. Dadurch sei der Handlungsdruck groß. Produktbezeichnungen sollten kurz und verständlich beschreiben, was Verbraucher erwarten können.
Doch das sei oft nicht der Fall. Als Beispiel führt der Verbraucherschutzverband Schnitzel-Alternativen an. Statt langer und umständlicher Umschreibungen wie „vegane panierte Stücke auf Seitanbasis, Typ Schnitzel“ sollten Menschen auch bei der Bezeichnung „veganes Seitan-Schnitzel“ umfassend über das Produkt informiert sein, zeigt sich der vzbv überzeugt. AgE