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Europäische Neuregelung des Verpackungsrechts: Augenmaß und Realismus walten lassen

2. Dezember 2022

Der gestern von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf einer EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, die Anforderungen an Verpackungen und ihre Verwertung zukünftig unmittelbar zu regeln. In einer ersten Bewertung beurteilt die BVE dieses Vorhaben grundsätzlich positiv.

Foto: Pixabay

„Zahlreiche Unternehmen der Branche sind durch ihr Exportgeschäft bzw. Standorte im Ausland international aufgestellt. EU-einheitliche Regeln, die einen nationalen Flickenteppich vermeiden und administrativen Aufwand reduzieren, sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Das Gleiche gilt für eine ambitionierte ökologische Weiterentwicklung von Verpackungen,“ erklärt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE.

Insbesondere im Hinblick auf die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Vorgaben von Rezyklateinsatz- und Mehrwegquoten mahnt die BVE jedoch an, dass entsprechende Regelungen faktenbasiert auf der Grundlage von fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit Augenmaß getroffen sowie regulatorische Schnellschüsse vermieden werden.

„Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass bislang nur Polyethylenterephthalat (PET)-Rezyklate für den Einsatz in Nahrungsmittelverpackungen zugelassen sind und eine Zulassung anderer Kunststoffe zurzeit nicht absehbar ist. Auch die vorgesehenen Mehrwegquoten sind zu hinterfragen. Dies gilt etwa im Hinblick auf den zusätzlichen Logistikaufwand und die damit verbunden ökologischen Auswirkungen“, sagt Peter Feller.

Mit Besorgnis stellt die BVE fest, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission weitreichende Befugnisse einräumt, um Maßnahmen, wie das Verbot bestimmter Verpackungsarten, auszuweiten, was den Unternehmen in der EU die Planbarkeit ihrer Investitionen in den kommenden Jahren erschweren würde. Entsprechendes gilt für den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten, die der Vorschlag den Unternehmen gegebenenfalls aufbürdet.

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