Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

GMO-Reform: Trilog kann beginnen

15. Oktober 2025

Das Europaparlament hat seinen Standpunkt zur Anpassung der GMO beschlossen. Damit können die Verhandlungen mit Rat und EU-Kommission beginnen. Eine Mehrheit im Plenum hat sich für den Kommissionsvorschlag zur Neuregelung der Milchlieferbeziehungen im Artikel 148 ausgesprochen. Zudem sollen Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Burger“ nach dem Willen des Parlaments Erzeugnissen aus tierischem Fleisch vorbehalten bleiben.

Foto: pixabay

Das Europaparlament hat seine Position zu den Plänen der EU-Kommission zur Anpassung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) festgelegt. In Bezug auf die bei einigen deutschen Agrarverbänden umstrittenen Artikel 148 und 168 soll es nach Meinung der Abgeordneten nur wenige Änderungen an den Legislativvorschlägen geben. Die in Teilen kontroverse Forderung nach einem Verbot bestimmter Fleischbezeichnungen bei veganen Ersatzprodukten fand ebenso eine Mehrheit.

Damit können die Gespräche mit den Mitgliedstaaten und der Kommission über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes beginnen. Mit 532 Ja-Stimmen hat eine große Mehrheit für die Verhandlungsposition votiert. Dagegen waren 78 Parlamentarier. Enthaltungen gab es 25. Auch die EVP hat mit Ausnahme einiger deutscher Politiker von CDU und CSU zu großen Teilen für das Verhandlungspaket gestimmt.

Bald schriftliche Verträge

Mit Blick Artikel 148 und 168 unterstützen die Abgeordneten die Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Zudem sollen die Mitgliedstaaten im eigenen Ermessen bestimmte Schwellenwerte beschließen können, unterhalb derer ein schriftlicher Vertrag oder ein schriftliches Angebot nicht erforderlich ist. Dieser Grenzwert darf dem Kommissionsvorschlag zufolge 10.000 Euro Lieferwert nicht überschreiten. Die Abgeordneten wollen diese Schwelle auf 4.000 Euro begrenzen.

Um „unnötigen Wettbewerb“ zwischen Produktionsmodellen zu vermeiden, wollen die Abgeordneten die Gründung von Bio-Erzeugerorganisationen regulieren.

Mehr Klarheit bei der Kennzeichnung

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten bei der Verwendung der Begriffe „fair“ oder „gerecht“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr Klarheit. So soll es Kriterien für die Zulassung einer solchen Kennzeichnung geben. Auch soll der Beitrag der Produkte zur Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und zur Förderung der Entwicklung landwirtschaftlicher Organisationen berücksichtigt werden.

Der Begriff „kurze Lieferkette“ soll auf Etiketten oder in der Werbung nur für Produkte verwendet werden dürfen, die in der EU mit einer begrenzten Anzahl von Zwischenhändlern zwischen Landwirt und Endverbraucher vermarktet werden. Gleiches gilt für Transporte über kurze Entfernungen oder innerhalb kurzer Zeit.

Vorrang für EU-Produkte

Überdies wollen die Abgeordneten, dass Lebens- und Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs nur dann aus Drittländern importiert werden dürfen, wenn die Rückstandsgehalte von Pflanzenschutzmitteln den europäischen Standards entsprechen.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen überdies sicherstellen, dass im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen vergebene Lieferaufträge landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel mit Ursprung in der Europäischen Union umfassen. Der Fokus sollte dabei auf lokale und saisonale Produkte gelegt werden. Vorrang wird für Erzeugnisse mit geografischen Angaben aus der EU eingefordert.

Burger darf nur aus Fleisch bestehen

Des Weiteren soll Fleisch als „essbarer Teil von Tieren“ neu definiert werden. Konkret fordert die Mehrheit, dass Bezeichnungen wie „Steak, Schnitzel, Wurst oder Burger“ ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten sein müssen. Die Nutzung solcher Bezeichnungen für pflanzliche Ersatzprodukte und zellkultivierte Produkte soll ausgeschlossen werden. AgE

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