Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Gnadenfrist für die vegane Wurst

3. August 2022

In Frankreich werden die verschärften Vorschriften für vegane Produkte bezüglich der Verwendung von für tierische Erzeugnisse übliche Bezeichnungen nicht wie geplant in Kraft treten. Das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschied am vergangenen Mittwoch (27.7.), das entsprechende Dekret der Regierung aufzuheben.

Foto: pixabay

Die Richter sehen durch zu vage Vorgaben die Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen über Gebühr beeinträchtigt und halten auch die Umstellungsfristen für zu knapp, zumal kein öffentliches Interesse an einer schnellen Umsetzung bestehe. Geklagt hatte der Branchenverband der im Bereich der Pflanzenproteine aktiven Lebensmittelhersteller, Protéines France. Das Gericht war den Argumenten der Interessenvertreter weitgehend gefolgt. Mit der neuen Gesetzgebung hätten verarbeitete Lebensmittel, die auf pflanzlichen Proteinen basieren, ab dem 1. Oktober nicht mehr mit Bezeichnungen vermarktet werden dürfen, die sich auf Tierarten oder -gruppen sowie die Morphologie oder Anatomie von Tieren beziehen. Verboten worden wären unter anderem auch spezifische Begriffe aus der Metzgerei, der Fleischverarbeitung und der Fischerei sowie Bezeichnungen, deren Gebrauch im Handel sich üblicherweise auf Produkte tierischen Ursprungs bezieht. Der französische Bauernverband (FNSEA) gab sich „fassungslos“ und bezeichnete die Entscheidung des Staatsrates als „inakzeptable Provokation für die Tierhalter“. Das Dekret sei mehr als zwei Jahre von allen Landwirtschaftsverbänden gemeinsam mit staatlichen Stellen vorbereitet und anschließend nach Brüssel notifiziert worden. Fragwürdig sind für den FNSEA auch die Beweggründe von Protéines France. Den Markt für alternative Proteine auf Basis von Verbrauchertäuschung zu entwickeln, sei weder fair noch akzeptabel oder nachhaltig. AgE

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