Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Ist der Zeitplan noch realistisch?

21. Juli 2026

Beim Zeitplan für die Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) setzen sich die Probleme fort. Die EU-Kommission hat das entsprechende Notifizierungsverfahren um drei Monate verlängert. Während aus den Reihen der schwarz-roten Regierungskoalition zu hören ist, dass sich damit am geplanten Starttermin des Gesetzes nichts ändere, melden erste Stimmen aus dem Verbändeumfeld Zweifel an.

Foto: BMLEH

Anfang Juli war bekannt geworden, dass die EU-Kommission die sogenannte Stillhaltefrist auf den 12. November 2026 verlängert hat. Grund für die Verzögerung sollen dem Vernehmen nach Zweifel an der Konformität des Gesetzes mit dem Europarecht sein. Aus dem europäischen Ausland ist bereits deutliche Kritik am deutschen THKG vorgetragen worden.

Behrens und Frauenpreiß sehen Starttermin nicht gefährdet

Dass das verlängerte Notifizierungsverfahren den angepeilten Starttermin des THKG, den 1. Januar 2027, gefährdet, bestreitet der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens. „Grundsätzlich ändert das nichts am bisherigen Zeitplan, weil die entscheidende 2./3. Lesung des Bundestages unverändert stattfinden könnte“, sagte Behrens gegenüber AGRA Europe. Die Formalitäten könnten gewahrt werden, über eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens müsse noch nicht nachgedacht werden.

Ähnlich schätzt es der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Christoph Frauenpreiß, ein. Auch er sehe das geplante Startdatum nicht in Gefahr, erklärte er auf Anfrage.

Tierschutzbund glaubt nicht an Zeitplan

Dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt, hält dagegen der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, für unwahrscheinlich. „Mit dem Aufschub des Notifizierungsverfahrens durch die EU auf November 2026 sieht es aus, als sei der aktuelle Zeitplan zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erneut vom Tisch“, sagte Schröder am Dienstag (14.7.). Denn um diesen noch einzuhalten, bräuchte es ein Eilverfahren.

Schröder forderte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, für Klarheit beim weiteren Vorgehen zu sorgen. Die nun absehbar gewonnene Zeit müsse genutzt werden, den „aus Tierschutzsicht höchst fragwürdigen Entwurf“ weiterzuentwickeln. AgE

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