Lebensmittelverschwendung: BMEL stellt Rechtsgutachten vor
Lebensmittelspenden sollen möglichst unkompliziert gestaltet werden.

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat ein Gutachten dazu vorgelegt, wie Lebensmittelspenden möglichst unkompliziert gestaltet werden können. Ziel sei, die Lebensmittelverschwendung zu verringern, teilte das Ministerium am Freitag (14.6.) mit. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampelparteien sei vereinbart worden, Spielräume für haftungs- und steuerrechtliche Vereinfachungen auszuloten. „Das vom BMEL in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt viele Möglichkeiten auf, dabei voranzukommen“, sagte dazu Agrarstaatssekretärin Silvia Bender.
Die Autorinnen und Autoren des Gutachtens empfehlen, die Figur des „Karitativen Lebensmittelunternehmer“ und den Begriff der „Umverteilung von Lebensmitteln“ europarechtlich zu verankern. Vereinfacht werden solle sowohl, Lebensmittel an karitative Unternehmen wie Tafeln abzugeben, als auch Lebensmittel an Verbraucher unentgeltlich zu spenden. Erreicht werden könne dies beispielsweise indem Auflagen zur Rückverfolgbarkeit der Produkte, den Pflichten bei der Warenprüfung und der Lebensmittelkennzeichnung gelockert werden. Bedingung sei aber, dass der Gesundheitsschutz nach wie vor gewahrt bleibe.
„Änderungen des EU-Rechts sind nicht von heute auf morgen machbar. Daher werden wir die Details sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie umsetzbar sind“, erklärte Bender. Das BMEL sehe jedenfalls Potenzial in den Vorschlägen und stehe mit den jeweiligen Akteuren im Austausch. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 11 Mio. Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Davon entfielen etwa 15% auf die Verarbeitung und 7% auf den Handel. AgE