Mindestlohn bleibt unter 15 Euro
Die Mindestlohnkommission empfiehlt Anhebung in zwei Stufen.

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Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro soll in zwei Stufen steigen. Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine Anhebung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 sowie auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Die Empfehlung der paritätisch von den Tarifpartnern besetzten Kommission erfolgte einstimmig. Die Mindestlohnkommission ist politisch unabhängig. Ihre Mitglieder sind jeweils drei Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite sowie zwei Wissenschaftler. Den Vorsitz hat das ehemalige Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Christiane Schönefeld. Die Empfehlung muss formal vom Bundesarbeitsministerium über eine Rechtsverordnung umgesetzt werden. Dabei gibt es keinen Ermessensspielraum.
In der Landwirtschaft stieß die Empfehlung auf Kritik. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sprach von einer „massiven Anhebung des Mindestlohns“, der landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen werde. „Wir werden dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU nicht standhalten können“, warnte Rukwied. Das werde einer weiteren Produktionsverlagerung ins Ausland führen. Der Bauernpräsident forderte erneut eine Sonderregelung für saisonal Beschäftigte in der Landwirtschaft. Gleichlautende Forderungen kamen von Landesbauernverbänden.
Politischer Druck
Die Mindestlohnkommission befasst sich nach Angaben ihrer Vorsitzenden Schönefeld nicht mit möglichen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn. Dies sei Sache des Gesetzgebers, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgebervereinigung, Steffen Kampeter, am Freitag (27.6.) in Berlin. Das Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Stefan Körzell, erteilte entsprechenden Forderungen eine kategorische Absage. Alle drei Vertreter kritisierten wiederholte Versuche von politischer Seite, sich in die Arbeit der Mindestlohnkommission einzumischen. Die hätten die Verhandlungen enorm erschwert.
Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) zollte der Mindestlohnkommission Anerkennung, dass sie sich nicht dem politischen Druck gebeugt habe, den gesetzlichen Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben. Gleichzeitig forderte auch GLFA-Präsident Hans-Benno Wichert die Bundesregierung auf, umgehend eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für den Obst-, Gemüse- und Weinbau auf den Weg zu bringen. „Wer regionale und klimafreundliche Lebensmittelversorgung sowie landwirtschaftliche Vielfalt erhalten will, muss jetzt handeln“, so Wichert. AgE