Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro kommt
Jetzt steht es endgültig fest: Ab dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Der Bundesrat erhob zu dem betreffenden Gesetz keine Einwände.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Der Bundesregierung zufolge handelt es sich bei der Anhebung zum Oktober um einen einmaligen Vorgang. Zukünftige Anpassungen würden wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz. Mit diesem steigen auch die Mini- und Midijob-Grenze. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro angehoben. Sie passt sich künftig gleitend an. Die Höchstgrenze für sogenannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1 300 Euro auf 1 600 Euro monatlich. Ziel sei es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohne, so die Bundesregierung. Die Erhöhung betrifft nach ihren Angaben mehr als sechs Millionen Menschen. In der Landwirtschaft stößt die Anhebung auf scharfe Kritik. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte darauf gedrängt, die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zu verschieben. DBV-Präsident Joachim Rukwied warnte vor einer Abwanderung der Produktion insbesondere von Obst und Gemüse ins Ausland. In diesem Fall werde der ohnehin niedrige Selbstversorgungsgrad bei diesen Erzeugnissen weiter sinken und die Importabhängigkeit noch zunehmen. Der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Martin Empl, beklagte, dass der Gesetzgeber mit der staatlich verordneten Erhöhung des Mindestlohns den gesetzlich festgelegten Weg der Mindestlohnfindung durch die mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Mindestlohnkommission verlasse und erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreife. AgE
