Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Rekord-Kartellstrafe für Rewe

12. Februar 2025

Paukenschlag für den Einzelhandelskonzern Rewe: In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine ursprünglich vom Kartellgericht festgesetzte Strafzahlung in Höhe von 1,5 Mio. Euro drastisch auf 70 Mio. Euro erhöht. Das ist die höchste Kartellstrafe, die jemals in Österreich verhängt wurde.

Werkfoto

Rewe muss die Strafe als Mutterkonzern zahlen, weil 2018 die Übernahme einer Supermarktfläche im oberösterreichischen Wels durch eine damalige Tochtergesellschaft bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht rechtzeitig als Zusammenschluss gemeldet worden war. Bei der nun erfolgten Neufestsetzung der Geldbuße wurde der Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von mehr als 92 Mrd. Euro im Jahr 2023 zugrunde gelegt.

Der OGH erläuterte in seinem Urteil, dass Geldbußen nach dem Kartellgesetz eine angemessene Höhe erforderten, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt werde. Bei der Bemessung der Strafzahlung sei man der Rechtsprechung gefolgt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen seien, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit Langem üblich sei.

Mit dem Strafmaß sei man noch im untersten Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens geblieben, so die Richter. Die Strafrahmenobergrenze habe sogar bei mehr als 9 Mrd. Euro gelegen. Rewe bezeichnete die Geldbuße in einer Stellungnahme gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ als „unverhältnismäßig hoch“. Aktuell prüfe man die Urteilsbegründung. AgE

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