Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Fristverlängerung bis 1. März 2026

28. Mai 2025

Auch bei den Öko-Regelungen zeichnet sich ein Aufschub ab. 

Foto: pixabay

Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Darauf haben sich Agrarpolitiker von Union und SPD am Donnerstag (22.5.) in Berlin geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll bereits am kommenden Mittwoch (28.5.) vom Kabinett beschlossen und vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

In einer Entschließung wollen Union und SPD konkrete Maßnahmen benennen, mit denen man das Gesetz verbessern will. Laut Koalitionsvertrag soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette“ grundsätzlich reformiert werden. Ziel soll sein, das Gesetz praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.

Verständigt hat sich die Koalition zudem darauf, die neuen Öko-Regelungen „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und „Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben“ nicht wie bislang vorgesehen bereits im kommenden Jahr, sondern erst 2027 einzuführen. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz soll dafür ebenfalls kurzfristig geändert werden. AgE

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