Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Tierwohlstandards werden weiter erhöht

12. Mai 2022

Der österreichische Ministerrat hat weitere Fortschritte beim Thema Tierwohl beschlossen. Nach Angaben des Wiener Agrarressorts soll die Landwirtschaft künftig mit jährlich 120 Mio Euro Investitionsförderung für tierwohlfreundliche Ställe und einer teilweisen Abgeltung der Mehrkosten über verschiedene Maßnahmen im Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.

Foto: pixabay

In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen Österreich ab 2023 zudem 20 Mio Euro pro Jahr für mehr Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung. Beschlossen wurden im Ministerrat auch Änderungen im Tierschutzgesetz. So soll in Zukunft das Schreddern von lebendigen Küken und das Töten lebensfähiger Küken verboten sein, außer diese dienen nachweislich der Futtergewinnung. Nicht mehr erlaubt sein soll zudem das Verbringen zur Schlachtung von Tieren, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden. Eine Ausnahme bildet hier nur die tierärztliche Indikation. Die Transportfähigkeit von Kälbern wird künftig frühestens ab drei Wochen und bei guter Gesundheit gegeben sein. Zudem soll es ein Verbot von Schlacht- und Masttiertransporten in Drittstaaten geben. Darüber hinaus sollen die bestehenden Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030 abgeschafft werden. „Österreich gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. Aber wir wollen noch besser werden, und darum bauen wir sie weiter aus“, erklärte Ressortchefin Elisabeth Köstinger. Ebenso wichtig sei es, eine Bewusstseinsbildung zu schaffen, damit die Konsumenten zum regionalen Qualitätsprodukt griffen und damit die bäuerlichen Familienbetriebe unterstützten. AgE

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