Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

ABL will Umsetzung des Borchert-Plans statt Haltungskennzeichnung

21. November 2022

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht akuten Handlungsbedarf, jetzt den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung voranzubringen. „Die Aufmerksamkeit der EuroTier muss dringend dafür genutzt werden, Lösungsmöglichkeiten für tierhaltende Betriebe zu diskutieren und einzufordern“, erklärte AbL-Vorsitzender Martin Schulz am vergangenen Donnerstag (17.11.) anlässlich der Weltleitmesse für Tierhaltung in Hannover.

Er bekräftigte dabei die Kritik am Gesetzesentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Tierhaltungskennzeichnung, der demnächst im Bundestag verabschiedet werden soll. Dieser sei völlig unzureichend. Es müssten weiterer Tierwohlkriterien aufgenommen werden und eine richtige Tierwohlkennzeichnung müsse mit einer Finanzierung verknüpft sein, welche die Mehrkosten über einen langfristigen Zeitraum zu einem Großteil ausgleiche, forderte Schulz. Die AbL kritisiert unter anderem, dass bei der geplanten Haltungskennzeichnung in der Stufe 3 mit Freiluftstall Klarheit und Übersichtlichkeit für Verbraucher hinsichtlich der Kriterien fehle. In der Stufe 4 mit Auslauf beziehungsweise Freiland müsse das Tierwohl noch deutlich erhöht werden. „Der intakte Ringelschwanz gehört in den oberen Stufen als Kriterium zum Tierwohl“, betonte der AbL-Vorsitzende. Zudem müsse unbedingt auch die Sauenhaltung einbezogen werden. Auch fehlten Vorgaben zu Stroh als Einstreu- und Beschäftigungsmaterial. Nur mit Planungssicherheit und wirtschaftlichen Perspektiven würden Bedingungen für tierhaltende Betriebe geschaffen, Klimaschutz und Tierwohl auf vielen Höfen zu leisten. Dies werde aber, so Schulz, mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht. Er verwies auf ein im Oktober von der AbL veröffentlichtes Positionspapier, in welchem der Umbau der Tierhaltung gemäß den viel weitergehenden Borchert-Plänen gefordert wird. Die Bauern erhielten damit klare Zielbilder, Entwicklungschancen, Bestandsschutz und wirtschaftlich langfristige Perspektiven, weil mit diesem Konzept den Betrieben Umbau- und laufende Kosten finanziert würden. Die Politik dürfe in der Umsetzung nicht dahinter zurückfallen, sondern müsse die Empfehlungen synchronisiert mit dem Baurecht umsetzen und weiterentwickeln. AgE

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung: