Änderungen im Tierarzneimittelgesetz verabschiedet
Bundestag stimmt für die Neuregelung- Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung soll besser erfasst und weiter gesenkt werden – Mehr Nutztierarten werden in das Minimierungskonzept einbezogen – Özdemir spricht von einem wichtigen Schritt im Kampf gegen die Resistenzbildung – Opposition bezeichnet Gesetz als „Bürokratiemonster – Einwände von Verbänden nicht erhört – Tierärzte sehen Tiergesundheit in Gefahr

Foto: Pixabay
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag (1.12.) der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zugestimmt. Das neue Gesetz wird Anfang Januar 2023 in Kraft treten. Ziel der Neuregelung ist, die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln für landwirtschaftliche Nutztiere besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Zugleich werden Meldeverpflichtungen an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erfüllt. Mit der Novelle wird auch das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept erweitert. Dieses erstreckt sich zukünftig nicht mehr nur auf Masttiere, sondern auf weitere Nutzungsarten, darunter Milchkühe, Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln. Anwendungen von Antibiotika sollen auch auf diesen Haltungsbetrieben erfasst und verringert werden. Zudem werden die Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln von den Tierhaltern auf die Veterinäre verlagert, zuständige Überwachungsbehörden gestärkt sowie Wichtungsfaktoren für Reserveantibiotika erhöht, um seltener eingesetzt zu werden. Für Colistin werden darüber hinaus die Weichen für eine striktere nationale Regelung gestellt. Es wird eine Rechtsgrundlage für ein Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Nutztieren geschaffen. „Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Damit wir auch in Zukunft Krankheiten bei Mensch und Tier wirkungsvoll behandeln können, müssen wir den Einsatz von Antibiotika weiter absenken“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit dem neuen TAMG kommen wir „einen großen Schritt voran“. Der Minister hob hervor, dass erstmals ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert worden sei. Das Ziel einer Verringerung von 50 % entspreche der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
Tierwohl soll Antibiotikaverbrauch senken
Laut Özdemir muss die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden. Auch vor diesem Hintergrund sei der Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung, um die Tiergesundheit zu verbessern. „Wenn ein tierhaltender Betrieb deutlich mehr Antibiotika anwendet als der Großteil vergleichbarer Betriebe, dann ist das schon ein klarer Hinweis darauf, dass es Defizite in der Form der Tierhaltung gibt“, so der Minister. „Weniger Tiere und dafür besser halten – darum muss es gehen“, betonte Özdemir. Mehr Tierwohl im Stall sei Teil einer zukunftsfesten Tierhaltung. Die ersten Schritte zum Umbau der Tierhaltung seien mit dem Kabinettsbeschluss zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und der Befürwortung durch den Bundesrat sowie der Anschubfinanzierung von 1 Mrd Euro gegangen worden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, betonte, dass das TAMG dem „Schutz von Mensch und Tiere“ diene. Tier- und Humanmedizin gingen hier im Sinne des One-Health-Prinzips Hand in Hand. Gut gehaltene Tiere seien gesünder und bräuchten weniger Antibiotika. „Ein Umbau der Tierhaltung, welchen wir intensiv vorantreiben, nutzt zudem der Reduzierung von Antibiotika in der Tierhaltung“, betonte Nick. Die Grüne-Bundestagsabgeordnete und Tierschützerin Zoe Mayer wies darauf hin, dass derzeit mehr Antibiotika an gesunde Tiere als an kranke Menschen verabreicht würden. Für sie sei deshalb „der Umbau und der Abbau der Tierhaltung ein zentrales Mittel gegen die weitere Entstehung und Ausbreitung antibiotikaresistenter Keime“.
Kritik der Union
Die Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes stießen bei der Opposition auf scharfe Kritik. Der CDU-Agrarpolitiker Dieter Stier bezeichnete die Gesetzesnovelle als „Bürokratiemonster“. Wieder einmal werde über die erforderliche Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht hinausgegangen. „Sie belasten Veterinäre und Landwirte mit Bürokratie und Misstrauen, indem sie hinter jeden Kontrolleur einen weiteren Kontrolleur stellen“, warf Stier der Regierung vor. Er bemängelte zudem, dass die massiven Einwände von Experten und Verbänden gegen das Gesetz unberücksichtigt geblieben seien. Der agrarpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bundestag, Artur Auernhammer, monierte, dass die bürokratischen Neuregelungen künftig noch weniger Zeit für die tierärztliche Betreuung vor Ort übrig ließen. Daneben fehlten Strukturen, um das Gesetz bereits Anfang 2023 umsetzen zu können. Betriebe und Tierhalter hätten daher dringend Übergangsregelungen gebraucht. Auerhammer wies darauf hin, dass der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in den vergangenen zehn Jahren bereits um mehr als 60 % gesunken sei. „Bei allen Anstrengungen, diesen Weg weiterzugehen, darf der Erhalt der Tiergesundheit nicht aufs Spiel gesetzt werden“, betonte der CSU-Politiker.
Tierhalter „nicht platt machen“
AFD-Agrarsprecher Stephan Protschka kritisierte, dass entgegen aller Empfehlungen bestimmte Wirkstoffgruppen gänzlich verboten werden sollen. Das sei weder durch die aktuelle Resistenzsituation noch durch die fallenden Zahlen zum Antibiotikaeinsatz zu rechtfertigen. Deshalb würden Tierärzte die Tiergesundheit in Gefahr sehen. Die Grünen bezeichnete Protschka als „Tierhasser“ und warf ihnen vor, Auflagen und Bürokratie in der Tierhaltung so extrem zu verschärfen, „bis sie auch den letzten Tierhalter platt gemacht haben“. Insgesamt sei das TAMG ein „weiterer Baustein zur Abschaffung der Nutztierhaltung und bäuerlichen Betriebe in Deutschland“. Der FDP warf er vor, dabei mitzuspielen. Für die Linken-Agrarsprecherin Ina Latendorf ist das TAMG nicht der richtige Weg zur Reduktion von Antibiotika in der Tiermedizin. Sie verwies auf die vielfache Kritik von Veterinärverbänden, dass die Neuregelungen die Tiermedizin und die Tiergesundheit auf lange Sicht wegen zusätzlicher Anforderungen schädigen würden. Davon sei auch das öffentliche Veterinärwesen von der Tierseuchenbekämpfung bis zur Lebensmittelüberwachung betroffen. „Überlastung der Tierärzte einerseits und bürokratische Überforderung der Tierhalter andererseits kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Tiermedizin sein. Wir brauchen mehr denn je den sozial-ökologischen Umbau – auch und gerade in der Tierhaltung“, forderte Latendorf.
Überlastete Tierärzte
Vor der Abstimmung hatte der Präsident des Bundesverbandes praktizierende Tierärzte (bpt), Dr. Siegfried Moder, in einem Schreiben die FDP-Fraktion noch einmal vor den Folgen des neuen TAMG gewarnt. Er wies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung und den eklatanten Fachkräftemangel in der Nutztiermedizin hin. Durch die vorgesehene Überprüfung der von einem Tierarzt erstellten Maßnahmenpläne durch einen unabhängigen zweiten Tierarzt werde nun noch zusätzliche Bürokratie aufgebaut. Damit gehe wertvolle Zeit für die Gesunderhaltung und Therapie kranker Tiere verloren. Stattdessen sollten, um die Tiergesundheit zu verbessern, als kurzfristige Maßnahmen das Arbeitszeitschutzgesetz für Veterinäre flexibler gestaltet sowie die verpflichtenden Bestandsbesuche nach EU-Recht umgesetzt werden. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) stellte fest, dass sich Einsatzmengen von Antibiotika in der Schweinehaltung durch intensives Hygienemanagement, Impfprogramme und weitere Maßnahmen bereits auf einem Minimum eingependelt hätten. Dies verdiene Anerkennung. Doch statt das Monitoringsystem anzupassen und sich auf die „Ausreißer“ beim Antibiotikaeinsatz zu konzentrieren, werde nun weiter ein Viertel der Betriebe mit Maßnahmenplänen belastet. Das sei, so die ISN, wenig effektiv für alle Seiten. AgE
