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Bio Suisse verteidigt Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel

16. Februar 2024

Der Dachverband zieht zur Durchsetzung seiner Ziele auch ein Referendum und eine Volksinitiative in Betracht.

Foto:pixabay

Bio Suisse, der Dachverband der Schweizer Biolandwirtschaft, wird sich im anstehenden politischen Prozess des Alpenlandes zum Umgang mit den neuen Züchtungstechniken vehement für das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel einsetzen. Mit dieser klaren Ansage reagierte der Verband am Donnerstag (8.2.) auf die Positionierung des Europaparlaments zur Deregulierung der neuen genomischen Techniken. Bio Suisse sucht nach eigenen Angaben nun das Gespräch mit Politik und Verwaltung und zieht zur Durchsetzung seiner Ziele auch ein Referendum oder eine Volksinitiative in Betracht. Seit Ende 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), unter das auch die neuen gentechnischen Verfahren fallen. Im Frühjahr 2022 war das Moratorium ohne Ausnahmen um weitere vier Jahre verlängert worden. Gleichzeitig wurde die Regierung aber damit beauftragt, bis Mitte 2024 einen Vorschlag für eine risikobasierte Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen.

Wertvolles Alleinstellungsmerkmal

Bio Suisse spricht sich klar für die Beibehaltung des Gentechnik-Moratoriums aus. Die Schweiz verfüge damit über ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal und sollte es mit Blick auf die Wünsche der heimischen Kunden nicht weggeben. Zudem müssten Bauern und Verbraucher auch in Zukunft die Wahl haben, auf gentechnisch veränderte Pflanzen zu verzichten. Für den Dachverband sind deshalb die Kennzeichnungspflicht sowie die Risikoprüfung wichtige Instrumente. Darüber hinaus verweist Bio Suisse auf das Patentverbot für GVO-Pflanzenzüchtungen, das vom Europaparlament angestrebt werde. Hier sollte die Schweiz gleichziehen.

„Sonderfall Schweiz“ möglich

Dem Dachverband zufolge besteht auch in der Schweiz der politische Auftrag, die Produkte von neuen gentechnischen Verfahren erleichtert zuzulassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf gehe im Juni in die Vernehmlassung und werde sich an den EU-Ergebnissen orientieren. Laut Bio Suisse hatte die Regierung in Bern im vergangenen Oktober „einen vorsichtigen Weg“ skizziert, der den Bedenken der Produzenten und Konsumenten Rechnung tragen soll. Ein „Sonderfall Schweiz“ sei möglich, weil kein bilateraler Vertrag im Bereich Gentechnik vorliege, so der Verband. Das im Dezember erteilte Verhandlungsmandat für den EU-Rahmenvertrag sehe zudem die Beibehaltung des GVO-Anbauverbots der Schweiz vor. AgE

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