Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz
Die Bundesregierung hat Ziele zur Verringerung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland festgelegt. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am vergangenen Freitag (22.9.) vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Image by NoName_13 from Pixabay
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in einer vom Energieausschuss geänderten Fassung angenommen. Dagegen gestimmt haben die CDU/CSU, AfD und die Linksfraktion. Übergeordnetes Ziel des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz ist es, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Es greift der noch ausstehenden Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) auf nationaler Ebene vor. „Wir schaffen mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz“, betonte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Nachgang zur zweiten und dritten Lesung des Parlaments in Berlin. Bis 2030 sollen laut Gesetz jährlich Energieeinsparungen in Höhe von 45 TWh vom Bund sowie 3 TWh von den Ländern erbracht werden. „Für den Zeitraum nach 2030 strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2045 um 45 % zu senken“, heißt es im Gesetzentwurf. Um dies zu erreichen, werden Energie- oder Umweltmanagementsysteme verpflichtend eingeführt. Das gilt sowohl für öffentliche Einrichtungen als auch für Unternehmen mit einem großen Energieerbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr. Betriebe mit einem Gesamtendenergieverbrauch ab 2,5 GWh müssen demnach Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Kritik an dieser Regelung hatte im Vorfeld der Zentralverband Gartenbau (ZVG) geäußert, der die Mehrbelastung für mittelständische Gartenbaubetriebe anprangerte und vor Betriebsaufgaben warnte. AgE
