Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Europaparlament segnet Verlängerung der Handelserleichterungen ab

16. Mai 2023

Für eine Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen fehlt nur noch die Zustimmung des Rates – Berichterstatterin Kalniete: Schrittweise Integration der Ukraine in den Binnenmarkt – Wojciechowski lobt europäische Solidarität – Schutzmaßnahmen für weitere Agrarprodukte werden geprüft

Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind. Grundsätzlich betreffen die autonomen Handelsmaßnahmen vor allem Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Berichterstatterin Sandra Kalnietebezeichnete die Verlängerung der Maßnahmen als „entscheidend“. Es müsse sichergestellt werden, dass die Ukraine auch im Krieg Handel treiben und damit ihre Wirtschaft stabilisieren könne. Laut der EVP-Abgeordneten sind die Handelserleichterungen auch ein Baustein der schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt. „Die Zukunft der Ukraine liegt in der Europäischen Union“, so Kalniete.

Wichtige Entscheidung

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski begrüßte die Zustimmung des Europaparlaments ausdrücklich. Die Fortschreibung der Handelserleichterung sei eine sehr wichtige Entscheidung gewesen, betonte der Kommissar. Die notwendige europäische Solidarität sei gewährt worden. Zudem dürfe nicht vergessen werden, was Russland auf den Weltmärkten tue. Moskaus Ziel sei es, die Ukraine vollständig zu verdrängen und die Marktanteile zu übernehmen. Nicht ausschließen wollte der Agrarkommissar, dass nach den Schutzmaßnahmen für Getreide auch solche für andere Agrarprodukte aus der Ukraine eingeführt werden könnten. Die EU-Kommission prüfe die Situation. Geflügelfleisch sei beispielsweise ein Problem in der ganzen Gemeinschaft. Auch bei Eiern oder Zucker könnten in Abhängigkeit von der Marktanalyse wieder Zollkontingente eingeführt werden.

Auswirkungen werden überwacht

Wie schon bei den bestehenden autonomen Handelsmaßnahmen, die am 5. Juni auslaufen, ist im Rahmen der Verlängerung ein Mechanismus zum Schutz des Binnenmarktes vorgesehen. Die Auswirkungen der Handelserleichterungen werden insbesondere im Hinblick auf Ex- und Importe, die Preise auf dem Binnenmarkt und die heimische Produktion überwacht. Sollten negative Effekte festgestellt werden, können die Handelserleichterungen für die betreffenden Waren so lange wie nötig wieder aufgehoben werden. Den betreffenden Schutzmechanismus hatte die Kommission am 2. Mai aktiviert. Er wird derzeit dazu genutzt, den Import von ukrainischem Weizen, Mais sowie Sonnenblumen- und Rapssaaten nach Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und in die Slowakei zu unterbinden. Die Lieferungen sind dort nur noch für den Transit zulässig. AgE

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