Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 verabschiedet

17. November 2022

Basisbeitrag der Versorgungssicherheit für das Jahr 2023 auf 700  Franken festgelegt –  Produktion von Kichererbsen und Linsen für Ernährungszwecke wird unterstützt – Gebühren für die Tierverkehrsdatenbank angehoben – Bauernverband hofft auf weitere Anpassungen durch das Parlament

Eine ganze Reihe neuer Bestimmungen umfasst das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022, das Anfang November von der Schweizer Regierung, dem Bundesrat, verabschiedet worden ist. Unter anderem werden in der Direktzahlungsverordnung die Bestimmungen zur Sömmerung wegen zunehmender Probleme mit dem Wolf rückwirkend auf den 1. Januar 2022 angepasst. Die Sömmerungsbeiträge für Schafe werden erhöht, und es soll künftig möglich sein, die zustehenden Beiträge auch dann vollständig auszuzahlen, wenn die Bewirtschafter gezwungen sind, wegen des Wolfs mit ihren Herden vorzeitig zurück ins Tal zu kommen. Außerdem will die Regierung den Basisbeitrag der Versorgungssicherheit für das Jahr 2023 auf 700 sfr (710 Euro) pro Hektar festlegen. Darüber hinaus wurde im Verordnungspaket die vierjährige Verpflichtungsdauer der zwei Direktzahlungsprogramme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit aufgehoben, und die Verpflichtung zur Anmeldung beider Programme wird ein Jahr später in Kraft gesetzt. Um der steigenden Nachfrage nach pflanzenbasiertem Nahrungsprotein Rechnung zu tragen, sollen in Zukunft Einzelkulturbeiträge auch für den Anbau von Eiweißpflanzen zur menschlichen Ernährung gewährt werden. Beispielsweise wird nun die Produktion von Kichererbsen und Linsen unterstützt. Erklärtes Ziel der Regierung ist es, den Ausbau des Angebots an Lebensmitteln mit einem hohen Anteil an pflanzlichen Proteinen aus heimischer Erzeugung zu fördern. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüßte insbesondere die Erhöhung des Versorgungssicherheitsbeitrages und die Streichung der vierjährigen Verpflichtungsdauer. Wichtig für die landwirtschaftliche Praxis sei es jetzt, dass aus dem Parlament zusätzliche Anpassungen folgten. Dabei sollten bei den Nährstoffzielen die Reduktion auf ein realistischeres Niveau sowie der Verzicht auf die Einführung von 3,5 % Biodiversitätsförderfläche auf dem Ackerland im Vordergrund stehen.

Finanzhilfen für robuste Sorten

Revidiert wurde auch die Strukturverbesserungsverordnung. Sie enthält zusätzliche Maßnahmen, die die Landwirtschaft beim Erreichen der Ziele der festgelegten Absenkpfade unterstützen. Dazu gehört beispielsweise die Gewährung von Finanzhilfen für die Pflanzung von robusten Reb-, Stein- und Kernobstsorten. Beschlossen wurde zudem eine Erhöhung der Gebühren für die Tierverkehrsdatenbank (TVD); diese steigen im kommenden Jahr gegenüber 2022 um rund 50 % auf ein mittel- bis langfristig kostendeckendes Niveau, nachdem sie in den Jahren 2018 und 2019 vorübergehend gesenkt worden waren. Im Weiteren beauftragte die Regierung das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), bis Ende 2023 einen neuen Entwurf zur Änderung der Milchpreisstützungsverordnung vorzulegen. Der Vorschlag, der in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet werden wird, soll die notwendigen Verwaltungsbestimmungen enthalten, um die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und ‑produzenten auszahlen zu können. Insgesamt wurden mit dem Paket 19 Verordnungen geändert. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft. AgE

Umrechnungskurs: 1 sfr = 1,0139 Euro

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