Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Mehr Fairness entlang der Lebensmittellieferkette

von | 4. Mai 2023

DRV: Regelungen gegen unlautere Handelspraktiken haben sich bewährt – Vorgaben beibehalten und punktuell nachschärfen – Umsatzstaffeln streichen – Bundeslandwirtschaftsministerium legt Evaluierung vor – Buth: Fairness keine Frage des Umsatzes

Bewährt haben sich nach Einschätzung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) die vor knapp zwei Jahren eingeführten Regelungen gegen unlautere Handelspraktiken. „Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz führt zu mehr Fairness entlang der Lebensmittellieferkette“, erklärte DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth. Sie plädierte bei einem Verbändegespräch am Dienstag vergangener Woche (25.4.) im Bundeslandwirtschaftsministerium dafür, die Vorgaben unbedingt beizubehalten und punktuell auszubauen. Angetan zeigte sich Buth von der Evaluierung, die das Agrarressort zu Jahresbeginn vorgenommen hatte und deren Ergebnisse bei dem Treffen vorgestellt wurden. Die Evaluierung zeige eindrucksvoll, „dass im Alltag Erzeuger und Vermarkter immer wieder unfairen Vertragsbedingungen ausgesetzt sind“, berichtete die Geschäftsführerin. Die Palette reiche von kurzfristigen Stornierungen über lange Zahlungsziele bis hin zu einseitigen Änderungen der Lieferbedingungen. „Die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels ist für viele Unternehmen deutlich spürbar“, stellte Buth fest. Zu den Erfolgen des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes zähle, dass die tatsächliche Reduzierung der Zahlungsziele auf 30 Tage bei verderblicher Ware erreicht worden sei. Für die Zukunft fordert der DRV, den Schutz der Lieferanten weiter zu verbessern und das Gesetz sinnvoll nachzuschärfen. Insbesondere Umsatzstaffeln müssten komplett gestrichen werden. „Fairness ist keine Frage des Umsatzes“, stellte Buth fest. Die Regelungen dürften daher nicht an Umsatzgrenzen gekoppelt bleiben. Mit Sorge sieht die DRV-Geschäftsführerin Versuche des Handels, das Gesetz zu unterlaufen: „Hier muss der Gesetzgeber Kante zeigen, damit die positiven Effekte nicht verpuffen.“

Graue Liste

Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz setzt die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) um. Es verbietet unter anderem kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einseitige Änderungen der Lieferbedingungen und die wiederholte Erhebung von Listungsgebühren auch nach bereits erfolgter Markteinführung. Andere Handelspraktiken sind nur dann noch erlaubt, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Zu dieser sogenannten „grauen Liste“ zählt beispielsweise ein Zahlungsverlangen des Käufers für Werbemaßnahmen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, nicht aber der Verkauf von Lebensmitteln unter den Erzeugerkosten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist für Produkte wie Fleisch, Milch, Obst und Gemüse zeitlich befristet bis zum 1. Mai 2025 auf einen lieferantenseitigen Höchstumsatz von 4 Mrd Euro begrenzt. Außerdem sollte mit dem Gesetz eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet werden, die Meldungen zu unfairen Handelspraktiken nachgehen und zudem Preise beobachten soll. Das ist bislang nicht erfolgt. AgE

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