Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Ministerium will Milchlieferbeziehungen regeln

10. Dezember 2024

Anwendung von Artikel 148 GMO: BMEL-Entwurf geht in die Anhörung 

Foto: BMEL

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verfolgt weiter sein Ziel, die Lieferbeziehungen zwischen Milchlieferzeugern und Molkereien staatlich zu regeln. Am Dienstag (3.12.) hat das Ressort seinen Verordnungsentwurf der nationalen Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Danach sollen Molkereien künftig für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begründete den Schritt damit, er wolle Planungssicherheit für Milchbauern schaffen. Es müsse doch selbstverständlich sein, „dass sie nicht wochenlang um ihr Geld zittern müssen.“ Özdemir berief sich dabei auf eine Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Die spricht sich in ihrem zweiten Bericht zwar dafür aus, verbindliche Lieferverträge mit konkreten Angaben über Menge, Qualität, Preis und Laufzeit des Vertrages umzusetzen, betont aber zugleich, dass bei Genossenschaften die Satzungsautonomie „unbedingt zu beachten“ sei.

Schwankungen abmildern

Nach dem Verordnungsentwurf des BMEL sollen Molkereien für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen mit Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge verpflichtet werden. Genossenschaften sollen von dieser Vertragspflicht ausgenommen sein, sofern ihre Lieferordnungen oder Satzungen Bestimmungen enthalten, die in ihrer Wirkung den Bestimmungen für verpflichtende Verträge ähnlich sind. Darüber hinaus sollen die Molkereien verpflichtet werden, den Erzeugern ein Angebot für einen Preis-Mengen-Bezug zu unterbreiten. Für alle Milcherzeuger würden damit die Rohmilchpreise verlässlicher und Schwankungen abgemildert.

Demgegenüber war das Kieler Institut für Ernährungswirtschaft (ife) in einer kürzlich vorgelegten Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass Festpreismodelle für die Milcherzeuger mit erheblichen Kostenrisiken verbunden seien. Eine Besserstellung am Markt werde nicht erreicht. Auf der Seite der Molkereien drohe ein erhöhter Strukturwandel. Die Wissenschaftler sehen kein Marktversagen, das einen staatlichen Eingriff in die Vertragsbeziehungen rechtfertigen würde. AgE

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