Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten: Länder begrüßen Aufschub
Kommission und Koalition erhalten Rückenwind vom Bundesrat.

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Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Europäischen Kommission, den Unternehmen mehr Luft in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu verschaffen. In einer am Freitag (11.4.) beschlossenen Stellungnahme stellte sich die Länderkammer hinter den entsprechenden Richtlinienvorschlag zur Änderung der sogenannten EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Der Bundesrat wertet die Pläne als Bemühungen, die bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren.
Der Änderungsvorschlag sieht unter anderem vor, die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu verschieben und die Anforderungen zu vereinfachen. Bei der CSRD sollen rund 80% der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich genommen und die Meldepflicht um zwei Jahre bis ins Jahr 2028 verschoben werden.
Die Bundesländer stimmen auch der darin vorgenommenen Trennung von zeitlichen und inhaltlichen Änderungsvorschlägen zu. Dies gewährleiste eine zeitnahe Verabschiedung des Aufschubs und wird laut der Stellungnahme gleichzeitig „Raum für eine vertiefte Erörterung und umfassende Abstimmung der inhaltlichen Änderungen“ schaffen. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für eine zügige Verabschiedung der Änderungsrichtlinie einzusetzen und diese nach Inkrafttreten zeitnah in nationales Recht umzusetzen.
Damit erhält auch die neue Koalition Rückenwind von den Ländern. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD Vereinfachungen für die Wirtschaft in den Bereichen angekündigt. So haben sich die Parteien darauf geeinigt, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz zu ersetzen, das die EU-Lieferkettenrichtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umsetzt. Weiter unterstützt Schwarz-Rot ebenfalls die Pläne der Kommission, die umfangreichen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung „insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben“. AgE