Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Raiffeisenverband und Ernährungsindustrie begrüßen geplante Steuerentlastung

30. November 2023

2024 und 2025 erfolgt eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden einbezogen.

Foto: pixabay

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, die Stromsteuer zu senken. Damit komme diese einer klaren Forderung des Verbandes nach, erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Er wies darauf hin, dass die Energiekosten ein entscheidender Wettbewerbsfaktor seien, gerade für die genossenschaftlichen Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß bringt laut Ehlers eine deutliche Entlastung insbesondere für die genossenschaftliche Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft. Kosten dort zu senken, wo sie entstünden und der Staat unmittelbar Einfluss auf sie habe, sei der richtige Weg und entspreche einer stetigen Forderung des DRV, so der Hauptgeschäftsführer. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßte die Entlastung. „Es ist gut, dass die vorgesehenen Regelungen darauf ausgerichtet werden sollen, die gesamte Breite der Industrie zu erfassen, und nicht nur energieintensive Unternehmen“, erklärte der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller. Skeptischer zeigte sich der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID). Laut dem Strompreispaket der Bundesregierung ist zunächst vorgesehen, die Stromsteuer in den Jahren 2024 und 2025 abzusenken, und zwar von aktuell rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent. Davon sollen alle Unternehmen profitieren und nicht nur solche, die bisher einen Spitzenlastausgleich erhalten haben.

Verbraucher bleiben außen vor

Es besteht zudem Einigkeit unter den Koalitionspartnern, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. Nach wie vor ausgenommen von der Senkung der Stromsteuer sind die privaten Verbraucher. Eine Änderung soll es auch bei der Strompreiskompensation geben. Mit diesem Instrument übernimmt der Staat einen Teil der Kosten, die den Unternehmen durch den europäischen Emissionshandel entstehen. Die Ampelkoalition hat sich darauf verständigt, die Kosten für den Kauf von CO₂-Zertifikaten zu 75% zu erstatten, maximal bis zur Höhe von 1,5% der jeweiligen Bruttowertschöpfung. Dies betrifft etwa 350 Konzerne, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen und unter den hohen Strompreisen leiden.

Keine Subvention einzelner weniger

Laut Bundeskanzler Olaf Scholz beinhaltet die Neuregelung allein im nächsten Jahr Entlastungen in Höhe von bis zu 12 Mrd. Euro. Wichtig sei, dass die Unternehmen nun auf absehbare Zeit Planungssicherheit hätten und von Bürokratie befreit würden. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, hob hervor, dass mit der Senkung der Stromsteuer über §9 b des StromStG auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft entlastet würden. Der Ampelkoalition sei gleichermaßen an der Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand gelegen. Ihrer Partei sei es besonders wichtig, dass durch marktwirtschaftliche Lösungen die gesamte Wirtschaft stabilisiert werde und nicht nur eine Subvention einzelner weniger erfolge, so Konrad. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, forderte hingegen, die Stromsteuer auch für die privaten Verbraucher auf das EU-Mindestmaß zu senken. „Denen zeigt die Bundesregierung aber einmal mehr die kalte Schulter. Denn auch den längst in Aussicht gestellten Ausgleich für den stark steigenden CO2-Preis über ein Klimageld bleibt die Koalition weiter schuldig“, kritisierte der Unionspolitiker.

Handel beklagt Diskriminierung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie begrüßte die zusätzlichen Entlastungen für Unternehmen in Deutschland ausdrücklich. „Es ist gut, dass die vorgesehenen Regelungen darauf ausgerichtet werden sollen, die gesamte Breite der Industrie zu erfassen, und nicht nur energieintensive Unternehmen“, erklärte Vize-Hauptgeschäftsführer Feller. Die noch offene Weiterführung der Preisabsenkung in den Jahren 2026 bis 2028 stelle jedoch einen Wermutstropfen dar, denn die Unternehmen benötigten für ihre Investitionen langfristige Planungssicherheit. Mit Unverständnis reagierte der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer ausschließlich für das produzierende Gewerbe und die Industrie zu senken. Es gebe keine stichhaltigen Gründe, die Stromsteuer nur für eine ausgewählte Gruppe von Unternehmen zu reduzieren, monierte der Verband. Vielmehr seien die gesamte Wirtschaft sowie die Privatverbraucher von den hohen Strompreisen betroffen. Deshalb müsse die Stromsteuer generell und für alle auf das in der EU zulässige Minimum herabgesetzt werden.

Noch keine Klarheit

Für OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld ist die angekündigte Stromsteuersenkung „auf den ersten Blick super“. Allerdings sei noch nicht klar, ob und welche Branchenunternehmen überhaupt von diesen Erleichterungen begünstigt werden könnten. Außerdem werde der Strompreis in Deutschland durch diese Maßnahme nicht bis auf das Weltmarktpreisniveau sinken, erklärte die OVID-Präsidentin. Faire internationale Wettbewerbsbedingungen würden dadurch wahrscheinlich nicht erreicht. Positiv wertete die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, das Vorgehen der Bundesregierung. Die Absenkung der Stromsteuer könne dringend benötigte Impulse zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung setzen. Neben dem produzierenden Gewerbe sollte die Senkung aber auf alle weiteren Verbraucher und das Gewerbe ausgeweitet werden, um grüne Technologien stärker wirtschaftlich anzureizen, so Peter. Die Fortsetzung der Strompreiskompensation lehnt der BEE indes ab. Damit werde der fossile Strombezug weiterhin subventioniert.

Förderung nach dem Gießkannenprinzip

Aus Sicht von Germanwatch erfolgt die pauschale Entlastung von Unternehmen bei der Stromsteuer zu sehr nach dem „Prinzip Gießkanne“. Falsch sei zudem die Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds, weil es sich bei der Strompreisentlastung weder um eine Klimaschutz- noch um eine Transformationsmaßnahme handle. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) forderte, zeitgleich ausreichende Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz stärker in den Blick zu nehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dauerhaft zu erhalten und zu stärken. Parallel zu Vergünstigungen von Energiepreisen wie Steuer- und Abgabeerleichterungen müssten generell smarte und möglichst einheitliche Investitionsanreize zur Steigerung in Energieeffizienz und für Verbesserungen der Energieproduktivität gesetzt werden. AgE

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung: