Tierschutznovelle: Kritik hält an
Der Entwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes stößt auf Ablehnung.

Die Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes hält an. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber wies die Pläne zur Kombinationshaltung mit Weidehaltung im Sommer und Anbindehaltung im Winter entschieden zurück. Die Einschränkungen gingen an den Bedürfnissen der Rinderhalter im Süden Deutschlands vorbei und seien für Bayern inakzeptabel, betonte die CSU-Politikerin.
Die sogenannte „Kombihaltung“ solle für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben. Die Enthornung müsse auch weiterhin unter Einsatz von Schmerzmitteln vom Landwirt allein gemacht werden dürfen. Schließlich lehnt Kaniber Verschärfungen ab, die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf auch beim Kupieren der Schwänze von Ferkeln vorgenommen wurden und die nicht zuletzt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Schweinehalter führten.
Nationaler Alleingang
Der Vorstandsvorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Nord-West (AEF), Sven Guericke, warf der Bundesregierung vor, mit ihren Vorschriften zum Schwänzekupieren einen nationalen Alleingang zu unternehmen und wissentlich einen Wettbewerbsverlust der deutschen Landwirtschaft in Kauf zu nehmen. Die deutschen Tierhalter engagierten sich seit Jahren für eine tierwohlgerechte Tierhaltung und sähen Tierwohlbemühungen als Chance für die Weiterentwicklung ihrer Betriebe. „Mit derartigen unverhältnismäßigen Auflagen allerdings können vornehmlich kleine und mittlere Betriebe nicht mehr wirtschaftlich produzieren und werden damit zwangsläufig gezwungen, ihre Betriebe dauerhaft aufzugeben“, warnte der AEF-Vorsitzende. Damit eröffne die Bundesregierung ausländischen Marktteilnehmern neue Marktchancen zulasten der deutschen Landwirtschaft. AgE
